Straßenrechtliche Sondernutzung Kran, Schrägaufzug, Lift, Hebebühne
Beschreibung
Zu den Sondernutzungen der öffentlichen Straßen gehören auch Kranaufstellungen, Schrägaufzüge, Lifte und Hebenbühnen. Dass ein Einsatz im öffentlichen Straßenland einzeln beantragt und erlaubt wird, ist eher die Ausnahme. Im Regelfall beantragen die Firmen eine Jahreserlaubnis bei der Straßenbaubehörde ihres Firmensitzes(Vereinfachtes Verfahren). Die Erlaubnis gilt dann ein ganzes Jahr im gesamten Berliner Stadtgebiet. Jeder einzelne Einsatz muss dann nur noch bei der örtlich zuständigen Straßenbaubehörde angezeigt werden.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
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E-Mail: strassenbauamt@reinickendorf.berlin.de
Fax: (030) 90294-3402
Telefon Festnetz: (030) 90294-3177
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Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf (Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf)
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Fax: (030) 90239-3757
Telefon Festnetz: (030) 90239-4109
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erforderliche Unterlagen
- Antrag
Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde
(Online-Abwicklung)
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Kosten
Verwaltungsgebühren:
80,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
250,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
10,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
15,00 Euro für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Sondernutzungsgebühren:
25,00 Euro je Tag und Standort
Es kann eine Sicherheitsleistung gefordert werden.
80,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
250,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
10,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
15,00 Euro für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Sondernutzungsgebühren:
25,00 Euro je Tag und Standort
Es kann eine Sicherheitsleistung gefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Sondernutzung