Straßensondernutzung - Baugerüst
Beschreibung
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
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Fax: (030) 90294-3402
Telefon Festnetz: (030) 90294-3177
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E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: (030) 90239-3757
Telefon Festnetz: (030) 90239-4109
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erforderliche Unterlagen
- Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Kosten
- 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
- Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Baugerüste