Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer - Festsetzung

    Beschreibung

    Wenn Sie in Berlin Spielautomaten in Spielhallen, in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen aufstellen, müssen Sie dafür eine besondere Steuer, die Vergnügungsteuer, bezahlen.
    • Spielautomaten sind Geräte, an denen man bei Einsatz eines Geldbetrags mit der Chance auf einen Geldgewinn oder einen Warengewinn spielen kann.
    • Spielautomaten sind auch Geräte, an denen man bei Einsatz eines Geldbetrags nur zur Unterhaltung ohne Gewinnmöglichkeit spielen kann.

    Wie hoch ist diese Steuer?
    Die Steuer beträgt je Spielautomat und angefangenen Kalendermonat grundsätzlich:

    • 20 Prozent des Bruttospielertrags für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit,
    • 306,78 Euro für Spielautomaten mit Warengewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
    • 25,56 Euro für Spielautomaten mit Warengewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen,
    • 153,39 Euro für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
    • 12,78 Euro für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen.
    • Mehr zum Bruttospielertrag finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

    Was muss ich machen?

    1. Wer Spielautomaten aufstellt, muss die erstmalige Aufstellung dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen. Hierfür gibt es ein amtliches Formular (unter „Formulare“).
    2. Die Vergnügungsteuer ist selbst zu berechnen und für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden. Für die Anmeldung gibt es ein amtliches Formular (unter „Formulare“).
    • Mehr zur Berechnung der Vergnügungsteuer finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Wedding (Finanzamt Wedding)

    Aktuelles

    Finanzamt Wedding

    Beschreibung

    Finanzamt Wedding

    Adresse

    Hausanschrift

    Osloer Str. 37

    13359 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.elster.de/finanzamt

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 9024 23-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftliche Anzeige der erstmaligen Aufstellung beim Finanzamt
      (unter "Formulare")
    • Vergnügungsteuer anmelden
      (unter "Formulare")
      Die Vergnügungsteuer ist selbst zu berechnen und für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats anzumelden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Öffentlicher Betrieb von Spielautomaten aller Art
      Wer Spielautomaten aufstellt und/oder wer Räume oder Grundstücke gegen Entgelt zur Verfügung stellt, in oder auf denen Spielautomaten aufgestellt werden, muss erste Aufstellungen und endgültige Entfernungen von Spielautomaten innerhalb einer Woche dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Keine
    • Zur Höhe der Vergnügungsteuer siehe "Leistungsbeschreibung".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Automatensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 24.02.2021