Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)
Beschreibung
Die Dienstleistung umfasst:
- Beiträge zu den Kosten der Maßnahme
- bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Lebensunterhalt nach festgelegten Bedarfssätzen
- bei Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Kinderbetreuungszuschuss
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Ansprechpartner
Amt für Soziales - Ausbildungsförderung (Amt für Soziales - Ausbildungsförderung)
Aktuelles
Amt für Soziales - Ausbildungsförderung
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Amt für Soziales - Ausbildungsförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bafoeg-poststelle@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029- 13460
Telefon Festnetz: (030) 115
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
- Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. - Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Einkommensnachweise bzw. Erklärung der antragstellenden Person
Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum. - Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Vermögensnachweise der antragstellenden Person
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Einkommensnachweise des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung,
Leistungsbescheid, Rentenbescheid) - Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Geburtsurkunden eigener Kinder
- Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.
Formulare
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfüllen.
- persönliche Eignung
regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte - Förderfähigkeit der Maßnahme beruflicher Aufstiegsfortbildung
ausgeschlossen sind Zertifizierungsmaßnahmen - Eignung des Trägers der Fortbildungsmaßnahme
Zertifikat des Trägers muss vorhanden sein - Förderfähigkeit der Fortbildung
- gemäß §§ 6, 11 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- die Gesamtmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- Abschluss Vollzeitmaßnahmen innerhalb von 36 Kalendermonaten
- Abschluss Teilzeitmaßnahmen innerhalb von 48 Kalendermonaten
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Ausbildungsförderung beantragen