Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen AusbildungsstätteOnline erledigen

    Ausbildungsförderung bei Ausbildung im Ausland (Auslands-BAföG)

    Beschreibung

    Das Land Berlin ist ausschließlich für die Förderung bei Ausbildung in Italien, San Marino und Vatikanstadt zuständig. Zuständigkeiten für andere Länder finden Sie unter Weiterführende Informationen.

    Förderfähige Ausbildungen sind:
    • Schulbesuche
    • Studium
    • Studienaufenthalte
    • Praktika.
    Die Dienstleistung umfasst Leistungen zum Lebensunterhalt (ggf. inkl. Kranken- und Pflegeversicherung) nach festgelegten Bedarfssätzen (unter "Weiterführende Informationen") sowie nachweisbar notwendige Studiengebühren während einer Ausbildung im Ausland und eine Reisekostenpauschale. Bei Studienaufenthalten werden Teile der Leistungen als Darlehen gewährt.

    Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen. Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-339135

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2020

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.11.2020

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung (Amt für Soziales - Ausbildungsförderung)

    Aktuelles

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung

    Beschreibung

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Suhr-Allee 100

    10585 Berlin

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.02.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Gültige Personaldokumente
      gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
    • Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
      (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
      Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
    • Einkommensnachweise bzw. Erkärung der antragstellenden Person
      Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
    • Vermögensnachweise der antragstellenden Person
      beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
    • Einkommensnachweise der Eltern, des Ehegatten und des eingetragenen Lebenspartners
      (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
      • Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid)
    • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
      Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Staatsangehörigkeit
      • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
      • Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen (siehe "Rechtsgrundlagen").
    • Altergrenze
      Bei Beginn des Ausbildungsabschnittes darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
      Ausnahmen davon sind im § 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschrieben (siehe "Rechtsgrundlagen").
    • Förderungsfähigkeit der Ausbildungsstätte
      Die Auskunft über die Förderfähigkeit der Ausbildungsstätte erhalten Sie im zuständigen BAföG-Amt.
    • Förderfähigkeit des Ausbildungsganges
    • Förderungsbedarf
      • kein ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen der Antragstellenden
      • keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners
    • Regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte/Hochschule/Universität

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Italien-BAföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.11.2020