Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Ausbildungsförderung bei Ausbildung im Ausland (Auslands-BAföG)
Beschreibung
Das Land Berlin ist ausschließlich für die Förderung bei Ausbildung in Italien, San Marino und Vatikanstadt zuständig. Zuständigkeiten für andere Länder finden Sie unter Weiterführende Informationen.
Förderfähige Ausbildungen sind:
Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen. Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.
Förderfähige Ausbildungen sind:
- Schulbesuche
- Studium
- Studienaufenthalte
- Praktika.
Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen. Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.
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Ansprechpartner
Amt für Soziales - Ausbildungsförderung (Amt für Soziales - Ausbildungsförderung)
Aktuelles
Amt für Soziales - Ausbildungsförderung
Beschreibung
Amt für Soziales - Ausbildungsförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bafoeg-poststelle@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029- 13460
Telefon Festnetz: (030) 115
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
- Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. - Einkommensnachweise bzw. Erkärung der antragstellenden Person
Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum. - Vermögensnachweise der antragstellenden Person
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Einkommensnachweise der Eltern, des Ehegatten und des eingetragenen Lebenspartners
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
- Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid)
- Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.
Formulare
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen (siehe "Rechtsgrundlagen").
- Altergrenze
Bei Beginn des Ausbildungsabschnittes darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Ausnahmen davon sind im § 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschrieben (siehe "Rechtsgrundlagen"). - Förderungsfähigkeit der Ausbildungsstätte
Die Auskunft über die Förderfähigkeit der Ausbildungsstätte erhalten Sie im zuständigen BAföG-Amt. - Förderfähigkeit des Ausbildungsganges
- Förderungsbedarf
- kein ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen der Antragstellenden
- keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners
- Regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte/Hochschule/Universität
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung - Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland (BAföGZuschlagsV)
- Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland (BAföGZustV)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) § 8
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) § 10
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Italien-BAföG