Ausbildungsförderung Bewilligung für SchülerOnline erledigen

    Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)

    Beschreibung

    Die Dienstleistung umfasst Zuschüsse zum Lebensunterhalt während einer schulischen Ausbildung nach festgelegten Bedarfssätzen.

    Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-338979

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung (Amt für Soziales - Ausbildungsförderung)

    Aktuelles

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung

    Beschreibung

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt Friedrichsfelde 60

    10315 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info.sozialamt@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 90296-8699

    Telefon Festnetz: (030) 90296-8335

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung (Amt für Soziales - Ausbildungsförderung)

    Aktuelles

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung

    Beschreibung

    Amt für Soziales - Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Suhr-Allee 100

    10585 Berlin

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Amt für Soziales (Amt für Soziales)

    Aktuelles

    Amt für Soziales

    Beschreibung

    Amt für Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7

    10405 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: asyl-wol.sozialamt@ba-pankow.berlin.de

    Fax: (030) 90295-6513

    Telefon Festnetz: (030) 90295-5389

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • gültige Personaldokumente
      ggf. Meldebestätigung
    • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
    • Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
      (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
      Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
    • Einkommensnachweise bzw. Erklärung der antragstellenden Person
      Erklärung und ggf. Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
    • Vermögensnachweise der antragstellenden Person
      z. B. für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
    • Einkommensnachweise der Eltern, des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
      (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
      Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (z. B. Steuerbescheid, ggf. elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid etc.)
    • Geburtsurkunden eigener Kinder
    • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
      Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Staatsangehörigkeit
      • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
      • Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen (siehe "Rechtsgrundlagen").
    • Altergrenze
      Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den Ausbildungsförderung beantragt wird, darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
      Ausnahmen davon sind im § 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschrieben (siehe "Rechtsgrundlagen").
    • Förderungsfähigkeit der Ausbildungsstätte
      Bitte informieren Sie sich in der Ausbildungsstätte.
    • Förderungsbedarf
      • kein ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen d. Antragstellenden
      • keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
    • Regelmäßiger Schulbesuch

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    BAföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.02.2023