Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen
Beschreibung
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form eines Auszuges aus der Flurkarte oder aus dem Liegenschaftsbuch.
Das Liegenschaftskataster wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt.
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Fax: (030) 90296-6159
Telefon Festnetz: (030) 90296-6154
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E-Mail: fachbereich.vermessung@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: (030) 90239-2604
Telefon Festnetz: (030) 90239-4034
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Telefon Festnetz: (030) 9029-18118
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auszug/Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
Der Antrag ist online oder schriftlich zu stellen.
Sie können beantragen:
- Auszug aus der Flurkarte
- Auskunft/Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (mit oder ohne Eigentumsangaben)
- Nachweis des berechtigten Interesses
- Bei Abfragen zu Eigentumsangaben ist in jedem Einzelfall das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen (siehe Merkblatt zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses unter "Weiterführende Informationen").
- Eigentumsangaben können nicht abgegeben werden, wenn eine Nutzung zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgen soll.
Voraussetzungen
- Auskunft/Auszug ohne Eigentumsangaben
- Jede Person kann schriftliche oder mündliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten, sofern keine Eigentumsangaben enthalten sind.
- Mündliche Auskünfte zu Flurstücksbeschreibungen sind möglich (maximal drei), soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
- Berechtigtes Interesse für Auskunft/Auszug mit Eigentumsangaben
Wenn Sie Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben beantragen möchten, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 6a
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 7
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 17
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG)
- Bauverfahrensverordnung (BauVerfV)
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
Bearbeitungsdauer
Kosten
- 16,00 Euro je Blatt
- 2,00 Euro (zusätzlich) je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
- Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
- 16,00 Euro je Auszug bis zu 5 Seiten
- 1,90 Euro für jede weitere Seite
- Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
ALK