abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung
Auto abgeschleppt - Auskunft beantragen
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Eine Umsetzung von Fahrzeugen kann von der Polizei, den Ordnungsämtern und der BVG in eigener Zuständigkeit angeordnet werden. In der Regel wird die Umsetzung durch private Abschleppfirmen durchgeführt.
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.
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erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige - Kassenzeichen/Aktenzeichen oder Bescheid
Für die Bearbeitung wird das Kassen- bzw. Aktenzeichen oder der Bescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, benötigt.
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt
- Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800
Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- keine: für Informationserteilung
- 225,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen bis 3,5 t (z.B. PKW), je Art der Umsetzung
- 565,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen über 3,5 t, je Art der Umsetzung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
abschleppen