abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Auto abgeschleppt - Auskunft beantragen

    Beschreibung

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Eine Umsetzung von Fahrzeugen kann von der Polizei, den Ordnungsämtern und der BVG in eigener Zuständigkeit angeordnet werden. In der Regel wird die Umsetzung durch private Abschleppfirmen durchgeführt.

    Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.

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    ID: L100108_L100108.-338016

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    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Ansprechpartner

    Bußgeldstelle (Bußgeldstelle)

    Aktuelles

    Bußgeldstelle

    Beschreibung

    Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Magazinstraße 5

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@bowi.berlin.de

    Fax: (030) 4664-796197

    Telefon Festnetz: (030) 4664-796796

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.05.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
      Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
    • Kassenzeichen/Aktenzeichen oder Bescheid
      Für die Bearbeitung wird das Kassen- bzw. Aktenzeichen oder der Bescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, benötigt.

    Voraussetzungen

    • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt
    • Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800
      Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • keine: für Informationserteilung
    • 225,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen bis 3,5 t (z.B. PKW), je Art der Umsetzung
    • 565,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen über 3,5 t, je Art der Umsetzung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    abschleppen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.06.2022