MelderegisterauskunftOnline erledigen

    Melderegisterauskunft online für registrierte Nutzer (Mehrfachabfrager)

    Beschreibung

    einfache Melderegisterauskünfte im Onlineverfahren

    Vorteile des Online-Verfahrens:
    • keine Wartezeiten
    • keine Einrichtungskosten
    • reduzierte Gebühr (5,00 Euro je angefragte Person)
    • "bequeme" Abrechnung per monatlichem Lastschriftverfahren
    • bei Bedarf: Datei-Upload mit mehreren Einzelanfragen

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-337632

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Ansprechpartner

    Zentrale Meldeangelegenheiten (Zentrale Meldeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Zentrale Meldeangelegenheiten

    Beschreibung

    Zentrale Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 219

    10969 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/zentrale-einwohnerangelegenheiten/meldeangelegenheiten/formular.349049.php

    Fax: (030) 9028-3458

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    • Wer kann sich registrieren lassen?
      Kunden, die regelmäßig eine Vielzahl von Melderegisterauskünften von der Berliner Meldebehörde benötigen, können nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung und Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren an unserem Online-Auskunfts-Verfahren teilnehmen.
      Bei Interesse schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse:
      Post.Einwohnerangelegenheiten@labo.berlin.de
    • Die Zahlung der Gebühr erfolgt ausschließlich mittels Lastschrift.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 5,00 Euro je angefragte Person

    Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
    • das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
    • die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
    • die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Melderegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.08.2023