Gesetzliche Unfallversicherung AnmeldungOnline erledigen

    Unfallversicherung - Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden

    Beschreibung

    Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.

    Unfallversicherungsträger sind:
    • Gewerbliche Berufsgenossenschaften. Sie sind nach Branchen gegliedert.
    • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
    • Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

    Beschäftigte eines Unternehmens sind kraft Gesetzes versichert.
    Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern. Dies ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-337269

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2020

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.07.2020

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner (Einheitlicher Ansprechpartner)

    Aktuelles

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Beschreibung

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ea@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9028-5301

    Telefon Festnetz: (030) 9013-7555

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 192 SGB VII
      Folgende Informationen werden benötigt:
      • persönliche und betriebliche Angaben (Name, Geb.-Datum, Adresse, Rechtsform)
      • Eröffnungstag bzw. Datum der Übernahme,
      • Art und Gegenstand Ihres Unternehmens (Tätigkeit),
      • Branchenschwerpunkt, wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Branchen Leistungen anbietet,
      • Anzahl der Beschäftigten und Beschäftigungsbeginn.

      Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Eröffnung eines neuen Unternehmens
      Diese Meldung ist bei Unternehmensgründung gemäß § 192 SGB VII verpflichtend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Unfallversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.07.2020