Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes EintragungOnline erledigen

    Handwerk - Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke beantragen

    Beschreibung

    Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Kammerbezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. Bei juristischen Personen sind auch die Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafter anzuzeigen. Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk im Sinne der Handwerksordnung, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.

    Nach Anzeige des zulassungsfreien Handwerks stellt die Handwerkskammer eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe aus.

    Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis oder Meistertitel.

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    Version

    Technisch geändert am 02.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.06.2022

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht (Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht

    Beschreibung

    Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherstr. 68

    10961 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ea@hwk-berlin.de

    Fax: (030) 25903-235

    Telefon Festnetz: (030) 25903-155

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
      Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes mit dem von ihnen betriebenen Gewerbe einzutragen sind.
    • Personaldokument
      Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten

    Formulare

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke:

    • 80,00 Euro: von natürlichen Personen
    • 180,00 Euro: von juristischen Personen
    • 140,00 Euro: von sonstigen Personengesellschaften (Bei mehr als 2 Gesellschafter:n für jeden weiteren Gesellschafter zusätzlich die Hälfte)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    zulassungsfrei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.06.2022