Gewerbe anmelden
Beschreibung
Dies ist der Fall bei:
- Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
- Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
- Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
- Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland nach Berlin (bei Verlegung muss eine Gewerbeabmeldung bei der Gewerbebehörde der bisherigen Gemeinde und eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt in Berlin erstattet werden).
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Was ist ein Gewerbe?
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. (siehe „Weiterführende Informationen"). Ausgenommen sind unter anderem:
- Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei)
- Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt
- Unterrichtswesen
- Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses)
- sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel)
Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeanmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)
Aktuelles
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
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Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
- Termingrund
- Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
- Betriebsanschrift
- Telefonnummer
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
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Hausanschrift
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E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029 - 29039
Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000
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Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)
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Ordnungsamt Lichtenberg
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E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 9028-7036
Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310
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Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)
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Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Ordnungsamt (Ordnungsamt)
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Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.
BA Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt - FB Gewerbe-
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Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf)
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Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle (Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle)
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Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)
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Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice (Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice)
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 (Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6)
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
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Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Digitalen Gewerbesprechstunde und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause beraten.
Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/artikel.1454061.php
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe (Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe)
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeanmeldung. - Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein. - Zustimmungserklärung der Gesellschafter
Nur bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen - Beiblatt für Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Formulare
Voraussetzungen
- Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Anzeigepflichtig sind bei:
- Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
- Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere gesetzliche Vertreter einer juristischen Person
- 15,00 Euro - Gewerbeanzeige im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Weitere Informationen
- Merkblatt Gewerbeanzeige (IHK Berlin)
- Merkblatt Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsbürgern (IHK Berlin)
- Merkblatt Unternehmen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland (IHK Berlin)
- Hinweis zum Datenschutz (Ordnungsämter des Landes Berlin)
- Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden (Dienstleistung)
- Übersicht - erlaubnispflichtige Gewerbe (Einheitlicher Ansprechpartner Berlin)
- Merkblatt Geldwäschepflichten für Gewerbetreibende (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe)
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Gewerbeanmeldung