Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
Beschreibung
Zur Sicherung eines möglichst umfangreichen Wunschkennzeichenangebotes sieht sich die Zulassungsbehörde Berlin veranlasst, dass Reservierungsprozedere ab 01.06.2021 wie folgt anzupassen:
Kurze Kennzeichenkombinationen(z.B. B-A 99) können nur zugeteilt werden, wenn die Notwendigkeit im Rahmen der Vorführung des entsprechenden Fahrzeugs festgestellt wird. Diese restriktive Regelung ist notwendig, weil kurze Kennzeichenkombinationen nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen
Derartige Wünsche können daher per Internet-Reservierung nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde Berlin (post.kfz-zulassung@labo.berlin.de).
Ein Kennzeichen darf insgesamt nicht mehr als acht Zeichen haben. Hierzu gehören neben dem „B“ auch ein ggf. gewählter Saison-Zeitraum sowie das „H“ bzw. das „E“ nach der Erkennungsnummer.
Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA, SS sowie IS stehen generell nicht zur Verfügung.
Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder
1 Buchstabe und 3 Ziffern
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern
Mögliche Kennzeichenkombinationen für drei- und vierrädrige Fahrzeuge (Fahrzeugklassen L5e und L7e) und zulassungsfreie Fahrzeuge (bspw. E-KKR)
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
(jeweils bei der Verwendung von Kennzeichenschildern mit dem Maß 280x200 mm)
2 Buchstaben und 4 Ziffern
(jeweils bei der Verwendung einzeiliger Kennzeichenschilder (520x110 mm))
Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht möglich.
Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde.
Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Die Reservierungsdauer beträgt drei Monate.
Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.
Bitte beachten Sie, dass Reservierungen für Wechselkennzeichen nicht online möglich sind. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular der Zulassungsbehörde Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
- Pro Person/Firma dürfen bei entsprechendem Bedarf maximal fünf Wunschkennzeichen reserviert werden.
- Gewerbetreibende, die für Ihre Fahrzeugflotte mehr als fünf Kennzeichenreservierungen benötigen, richten Ihre Anfrage an die Zulassungsbehörde. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular (unter "Weiterführende Informationen").
- Die Zulassungsbehörde Berlin behält sich vor, darüber hinaus gehende Reservierungen unangekündigt bzw. ohne Angabe von Gründen zu löschen.
- Die Reservierungsdauer beträgt 3 Monate. (Die Zulassungsbehörde wird keine Verlängerung der Reservierungsdauer vornehmen)
- Eine Zuteilung des reservierten Kennzeichens kann nur erfolgen, wenn die Reservierung des Wunschkennzeichens auf die Person/Firma erfolgt, auf die später auch das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Kurze Kennzeichenkombinationen(z.B. B-A 99) können nur zugeteilt werden, wenn die Notwendigkeit im Rahmen der Vorführung des entsprechenden Fahrzeugs festgestellt wird. Diese restriktive Regelung ist notwendig, weil kurze Kennzeichenkombinationen nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen
Derartige Wünsche können daher per Internet-Reservierung nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde Berlin (post.kfz-zulassung@labo.berlin.de).
Ein Kennzeichen darf insgesamt nicht mehr als acht Zeichen haben. Hierzu gehören neben dem „B“ auch ein ggf. gewählter Saison-Zeitraum sowie das „H“ bzw. das „E“ nach der Erkennungsnummer.
Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA, SS sowie IS stehen generell nicht zur Verfügung.
Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder
1 Buchstabe und 3 Ziffern
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern
Mögliche Kennzeichenkombinationen für drei- und vierrädrige Fahrzeuge (Fahrzeugklassen L5e und L7e) und zulassungsfreie Fahrzeuge (bspw. E-KKR)
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
(jeweils bei der Verwendung von Kennzeichenschildern mit dem Maß 280x200 mm)
2 Buchstaben und 4 Ziffern
(jeweils bei der Verwendung einzeiliger Kennzeichenschilder (520x110 mm))
Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht möglich.
Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde.
Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Die Reservierungsdauer beträgt drei Monate.
Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.
Bitte beachten Sie, dass Reservierungen für Wechselkennzeichen nicht online möglich sind. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular der Zulassungsbehörde Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
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erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
2,60 EUR für die Reservierung und im Falle eines Wunsches 10,20 EUR für das Wunschkennzeichen. Diese Gebühren werden im Rahmen der Zulassung vereinnahmt.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Wunschkennzeichen