Kraftfahrzeuges - Wiederzulassung ohne Halterwechsel beantragen

    Beschreibung

    Ihr Fahrzeug ist aktuell abgemeldet und Sie möchten es wieder zulassen, um es im Straßenverkehr nutzen zu können. Dabei handelt es sich um eine Wiederzulassung ohne Halterwechsel, wenn Sie bereits zuvor als Halterin oder Halter eingetragen waren.

    Verfahrensablauf
    Stellen Sie den Antrag auf Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort.

    Online-Antragstellung
    1. Identifikation
    • Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
    • Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.
    2. Geben Sie die geforderten Daten im Portal ein.

    3. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.

    4. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.

    5. Die Kennzeichen sind ungesiegelt am Fahrzeug anzubringen. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.

    6. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.

    Antragstellung vor Ort
    1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.

    2. Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.

    3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.

    4. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten.

    Online-Dienst

    Jetzt online erledigen

    ID: L100108_L100108.-332247

    Beschreibung

    Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang zur BundID oder ein Unternehmenskonto (MUK).

    Online erledigen

    • Jetzt online erledigen
      Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang zur BundID oder ein Unternehmenskonto (MUK).

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Schultze-Str. 55

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3445

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jüterboger Str. 3

    10965 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3446

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel
      Stellen Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort.
      • Download des vorläufigen Zulassungsnachweises ist online möglich oder Ausstellung persönlich vor Ort bei der Terminabwicklung.
    • Identitätsnachweis
      • Für die Online-Antragstellung: Halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
      • Für die Antragstellung vor Ort: Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    • Kennzeichenschilder (soweit Kennzeichen reserviert worden sind)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
    • Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
    • Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
      Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
      • schriftliche Vollmacht
      • Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
      • Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz / Niederlassung in Berlin
      Der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin ist in Berlin wohnhaft bzw. die Firma oder der Verein hat den Sitz oder eine Niederlassung in Berlin.
    • Das Fahrzeug ist noch nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt.
      Falls das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist, benötigen Sie eine andere Dienstleistung (siehe "Weiterführende Informationen").
    • Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
    • Für die Online-Antragstellung: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
    • Für die Online-Antragstellung: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscodes verfügen, falls eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt werden soll
    • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
      Als natürliche Person ist das Vorhandensein eines BundID-Kontos nicht zwingend erforderlich, ein Gastzugang zur BundID ist ausreichend.
    • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion oder Elster-Zertifikat
      Hierfür benötigen Sie:
      • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
      • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
      • die Software "AusweisApp"
      Als juristische Personon benötigen Sie ein Elster-Zertifikat.
    • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
      Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
      • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
      • PayPal

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 23,90 Euro (mindestens): bei Antragstellung vor Ort
    • 14,01 Euro: bei Online-Antragstellung
    Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

    Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Wiederzulassungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.09.2024