Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Beschreibung
- Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig und wird bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
- Die Ausstellung eines WBS ist von der Höhe ihres Einkommens abhängig. Ob Sie einen Anspruch auf einen WBS haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen.
- Sie können den WBS für mehrere Personen beantragen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben.
- Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
1. Den ausgefüllten WBS-Antrag mit den notwendigen Unterlagen senden Sie bitte an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt. Zuständig ist der Berliner Bezirk, in dem Sie gemeldet sind.
- Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den WBS-Antrag an ein Berliner Bürger- oder Wohnungsamt Ihrer Wahl.
- Für den Bezug der meisten geförderten Wohnungen in Berlin ist ein "normaler" WBS erforderlich. Dieser WBS besagt, dass die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um höchstens 40 Prozent überschritten wird.
- Viele Berliner Wohnungsunternehmen bieten im Internet einen Abfrageservice mit vermietbaren Wohnungen an. In den Angeboten der Wohnungsunternehmen ist grundsätzlich auch vermerkt, ob Sie z.B. einen WBS benötigen. Wird die Wohnung nur an WBS-Inhaber/innen überlassen, müssen Sie im Besitz eines gültigen und passenden WBS sein. Es kann daher auch vorkommen, dass Ihr einkommensabhängig ausgestellter WBS nicht zu jeder geförderten Wohnung als passend erachtet werden kann.
- Der Vermieter ist insoweit direkter Ansprechpartner, denn er hat die öffentlichen Mittel für die Wohnung erhalten und kennt die Regelungen zur Belegung dieser Wohnung.
Ansprechpartner
Bürgeramt Köpenick (Bürgeramt Köpenick)
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Bürgeramt Köpenick
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Web: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/formular.971704.php
Fax: (030) 90297-2845
Telefon Festnetz: 115
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Bürgeramt Heerstraße (Bürgeramt Heerstraße)
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Bürgeramt Heerstraße
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Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Reisepässe nach Beantragung beim Bürgeramt, ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt.
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Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt) (Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt))
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Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt)
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Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Reisepässe nach Beantragung beim Bürgeramt, ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt.
Adresse
Hausanschrift
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Bürgeramt Schöneweide (Bürgeramt Schöneweide)
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Bürgeramt Schöneweide
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Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/formular.971704.php
Fax: (030) 90297-4021
Telefon Festnetz: 115
Internet
Bürgeramt Wilmersdorfer Straße (Bürgeramt Wilmersdorfer Straße)
Aktuelles
Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
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Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Reisepässe nach Beantragung beim Bürgeramt, ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt.
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Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße (Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße)
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Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße
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Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. (Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.)
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Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
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Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee (Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee)
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Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee
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Bürgeramt Lichtenrade (Bürgeramt Lichtenrade)
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Bürgeramt Lichtenrade
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Bürgeramt Schöneberg (Bürgeramt Schöneberg)
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Bürgeramt Schöneberg
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Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) (Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen))
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Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
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Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) (Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen))
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Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)
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Bürgeramt Tempelhof (Bürgeramt Tempelhof)
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Bürgeramt Tempelhof
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Bürgeramt 2 (Lichtenberg) (Bürgeramt 2 (Lichtenberg))
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Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
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Die Lichtenberger Bürgerämter an den Standorten Neu-Hohenschönhausen (Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin) und Friedrichsfelde (Otto-Schmirgal-Str. 3, 10319 Berlin) sind geöffnet.
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Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter (Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter)
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Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter
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Bürgeramt Zehlendorf (Bürgeramt Zehlendorf)
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Bürgeramt Zehlendorf
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Bürgeramt Biesdorf - Center (Bürgeramt Biesdorf - Center)
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Bürgeramt Biesdorf - Center
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Bürgeramt Helle Mitte (Bürgeramt Helle Mitte)
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Bürgeramt Helle Mitte
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Bürgeramt Steglitz (Bürgeramt Steglitz)
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Bürgeramt Steglitz
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Bürgeramt Lankwitz (Bürgeramt Lankwitz)
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Bürgeramt Lankwitz
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Bürgeramt Marzahner Promenade (Bürgeramt Marzahner Promenade)
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Bürgeramt Marzahner Promenade
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E-Mail: buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de
Fax: (030) 90293-2555
Telefon Festnetz: (030) 115
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Bürgeramt Rathaus Mitte (Bürgeramt Rathaus Mitte)
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Bürgeramt Rathaus Mitte
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Bürgeramt Rathaus Tiergarten (Bürgeramt Rathaus Tiergarten)
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Bürgeramt Rathaus Tiergarten
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Bürgeramt Wedding (Bürgeramt Wedding)
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Bürgeramt Wedding
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Bürgeramt Rathaus Neukölln (Bürgeramt Rathaus Neukölln)
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Bürgeramt Rathaus Neukölln
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Neuköllns Bürgerämter bleiben am Freitag, den 12. Juli 2024 geschlossen
Aus innerbetrieblichen Gründen bleiben die Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52,
Blaschkoallee 32,
Donaustr. 29 und
Sonnenallee 107
am Freitag, den 12. Juli 2024 ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen, kein Notdienst und auch keine Abholungen von Dokumenten möglich sind.
Änderungen zum 1. Januar 2024:
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Ihr Bürgeramt Neukölln
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Bürgeramt Sonnenallee (Bürgeramt Sonnenallee)
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Bürgeramt Sonnenallee
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Neuköllns Bürgerämter bleiben am Freitag, den 12. Juli 2024 geschlossen
Aus innerbetrieblichen Gründen bleiben die Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52,
Blaschkoallee 32,
Donaustr. 29 und
Sonnenallee 107
am Freitag, den 12. Juli 2024 ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen, kein Notdienst und auch keine Abholungen von Dokumenten möglich sind.
Änderungen zum 1. Januar 2024:
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html
Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Ihr Bürgeramt Neukölln
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Bürgeramt Blaschkoallee (Bürgeramt Blaschkoallee)
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Bürgeramt Blaschkoallee
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Neuköllns Bürgerämter bleiben am Freitag, den 12. Juli 2024 geschlossen
Aus innerbetrieblichen Gründen bleiben die Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52,
Blaschkoallee 32,
Donaustr. 29 und
Sonnenallee 107
am Freitag, den 12. Juli 2024 ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen, kein Notdienst und auch keine Abholungen von Dokumenten möglich sind.
Änderungen zum 1. Januar 2024:
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html
Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
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Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Ihr Bürgeramt Neukölln
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Bürgeramt Weißensee (Bürgeramt Weißensee)
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Bürgeramt Weißensee
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Bürgeramt Zwickauer Damm (Bürgeramt Zwickauer Damm)
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Bürgeramt Zwickauer Damm
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Neuköllns Bürgerämter bleiben am Freitag, den 12. Juli 2024 geschlossen
Aus innerbetrieblichen Gründen bleiben die Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52,
Blaschkoallee 32,
Donaustr. 29 und
Sonnenallee 107
am Freitag, den 12. Juli 2024 ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen, kein Notdienst und auch keine Abholungen von Dokumenten möglich sind.
Änderungen zum 1. Januar 2024:
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html
Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Ihr Bürgeramt Neukölln
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Bürgeramt Prenzlauer Berg (Bürgeramt Prenzlauer Berg)
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Bürgeramt Prenzlauer Berg
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Bürgeramt Pankow (Bürgeramt Pankow)
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Bürgeramt Pankow
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Wohnungsamt Pankow (Wohnungsamt Pankow)
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Wohnungsamt Pankow
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Wohnungsamt (Wohnungsamt)
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Wohnungsamt
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Bürgeramt Karow / Buch (Bürgeramt Karow / Buch)
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Bürgeramt Karow / Buch
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Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg (Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg)
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Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg
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Wohnungsamt (Wohnungsamt)
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Wohnungsamt
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Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten (Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten)
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Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
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Mobiles Bürgeramt (Mobiles Bürgeramt)
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Mobiles Bürgeramt
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Außenstellen an. Bereits beantragte Personaldokumente mit Abholwunsch in einer Außenstelle des Mobilen Bürgeramtes werden im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen), Große-Leege-Str.103, 13055 Berlin ausgehändigt.
Dafür wird ein Termin zur Abholung benötigt.
Abholtermine: https://service.berlin.de/standort/329586/
Tel.:(030) 115
Adresse
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Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf (Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf)
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Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf
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Wohnungsamt (Wohnungsamt)
Aktuelles
Wohnungsamt
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Hausanschrift
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Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
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Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Bürgeramt Klosterstraße (Bürgeramt Klosterstraße)
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Bürgeramt Klosterstraße
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. - Partnerschaftserklärung
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. - Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
- Meldenachweise (in Kopie)
Meldenachweise (in Kopie) von allen im Antrag genannten Personen. Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. - Ausweisdokumente (in Kopie)
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis - Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie), wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden - Heiratsurkunde (in Kopie)
wenn Sie verheiratet sind - Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde - Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss - Schwerbehindertenausweis (in Kopie)
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises - Mutterpass (in Kopie)
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche - Semesterbescheinigung (in Kopie)
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums - Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen - Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis. - Neben dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können weitere Unterlagen notwendig sein
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
Voraussetzungen
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
Welchen WBS Sie erhalten, ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. - Maximale Größe der Sozialwohnung
Grundsätzlich gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Einem Ehepaar mit drei Kindern steht daher maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu.
- Abweichend dürfen seit dem 1. Mai 2018 an Einzelpersonen auch Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche bis zu 50 m² überlassen werden.
- Im Einzelfall kann wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse oder zur Vermeidung besonderer Härten zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden. Beispielsweise aufgrund des Grades der Behinderung oder wegen wesentlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist ein zusätzlicher Wohnraum unabdingbar.
- Alleinstehende ab dem 65. Lebensjahr, wenn sie zumindest eine 3-Zimmerwohnung in Berlin freimachen, können einen WBS für eine 2-Zimmerwohnung erhalten oder die Ausübung des Berufes zur Sicherung der finanziellen Existenz ist nur in der Wohnung in einem separaten Wohnraum möglich.
- Anerkennung für einen WBS mit besonderem Wohnbedarf
Es gibt Sozialwohnungen, die nur an WBS-Inhaber/innen mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden dürfen.
Ein besonderer Wohnbedarf kann, soweit der Wohnungssuchende seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist, z.B. anerkannt werden, wenn:
- Haushalte mit einem oder mehreren Kindern in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen leben.
• für zwei Personen ein Wohnraum
• für drei Personen zwei Wohnräume
• für vier und fünf Personen drei Wohnräume
• für sechs Personen und mehr vier Wohnräume
- Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50 und darüber) in Wohnverhältnissen leben, die aufgrund der anerkannten Leiden objektiv ungeeignet sind.
- Personen in Einrichtungen der sozialen Wohnhilfe oder sonstigen Behelfsunterkünften untergebracht sind (z.B. Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen).
- Ältere Personen (die das 65. Lebensjahr überschritten haben) eine unterbelegte Mietwohnung aufgeben (Anzahl der Zimmer größer als Anzahl der Haushaltsangehörigen).
- Personen unverschuldet ihre Mietwohnung räumen müssen (z.B. aufgrund eines bauordnungsrechtlichen Benutzungsverbots oder mit Beendigung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses).
- Leistungsempfangende nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, im Alter oder bei Erwerbsminderung), die vom JobCenter/Sozialamt eine konkrete Aufforderung zum Umzug in eine "angemessene Wohnung" erhalten haben.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. - Bürger der Europäischen Union
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU). - Ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist. - Volljährig
Eine antragsberechtigte wohnungssuchende Person muss in der Regel volljährig sein.
(Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären) - Längerer Aufenthalt in Berlin
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend (mind. 11 Monate) in Berlin aufhalten und in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Wohnberechtigungsschein