Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Beschreibung
- Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig.
- Der WBS wird grundsätzlich einkommensabhängig ausgestellt. Ob und auf welchen WBS Sie einen Anspruch haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen.
- Sie können den WBS für mehrere Personen beantragen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben.
- Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
1. Stellen Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das können Sie online erledigen oder Sie schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
- Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den WBS-Antrag an ein Berliner Bürger- oder Wohnungsamt Ihrer Wahl.
3. Anschließend können Sie sich in ganz Berlin auf eine Sozial-Wohnung bewerben.
- Die großen Berliner Wohnungsunternehmen vermerken bei den Wohnungsanzeigen, ob und welchen WBS Sie benötigen. Allgemein können die Vermieter Sie über die genauen Bestimmungen informieren.
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Bürgeramt Köpenick (Bürgeramt Köpenick)
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Bürgeramt Köpenick
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Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
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Hausanschrift
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Web: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/formular.971704.php
Fax: (030) 90297-2845
Telefon Festnetz: 115
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Bürgeramt Heerstraße (Bürgeramt Heerstraße)
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Bürgeramt Heerstraße
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Reisepass
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Reisepässe nach Beantragung beim Bürgeramt, ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt.
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Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt) (Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt))
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Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt)
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Reisepass
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Reisepässe nach Beantragung beim Bürgeramt, ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt.
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Bürgeramt Schöneweide (Bürgeramt Schöneweide)
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Bürgeramt Schöneweide
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Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
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Web: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/formular.971704.php
Fax: (030) 90297-4021
Telefon Festnetz: 115
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Bürgeramt Wilmersdorfer Straße (Bürgeramt Wilmersdorfer Straße)
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Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
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Reisepass
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Reisepässe nach Beantragung beim Bürgeramt, ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt.
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Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße (Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße)
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Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße
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Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. (Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.)
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Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
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Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee (Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee)
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Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee
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Bürgeramt Lichtenrade (Bürgeramt Lichtenrade)
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Bürgeramt Lichtenrade
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Bürgeramt Schöneberg (Bürgeramt Schöneberg)
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Bürgeramt Schöneberg
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Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) (Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen))
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Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
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Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) (Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen))
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Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)
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Bürgeramt Tempelhof (Bürgeramt Tempelhof)
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Bürgeramt Tempelhof
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Bürgeramt 2 (Lichtenberg) (Bürgeramt 2 (Lichtenberg))
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Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
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Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter (Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter)
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Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter
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Beantragte Dokumente können an diesen Tagen nicht abgeholt werden.
Die Lichtenberger Bürgerämter an den Standorten Neu-Hohenschönhausen (Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin) und Lichtenberg (Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin) sowie das Ausbildungsbürgeramt (Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin) sind weiterhin geöffnet.
Wegen der Bauarbeiten und der damit einhergehenden Einschränkungen bei der Fahrstuhlnutzung kann derzeit kein durchgehender barrierefreier Zugang zum Bürgeramt 3 gewährleistet werden. Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de, damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können. Wir bitten, diese Umstände zu entschuldigen!
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Bürgeramt Zehlendorf (Bürgeramt Zehlendorf)
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Bürgeramt Zehlendorf
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Bürgeramt Biesdorf - Center (Bürgeramt Biesdorf - Center)
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Bürgeramt Biesdorf - Center
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Bürgeramt Helle Mitte (Bürgeramt Helle Mitte)
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Bürgeramt Helle Mitte
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Bürgeramt Steglitz (Bürgeramt Steglitz)
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Bürgeramt Steglitz
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Bürgeramt Lankwitz (Bürgeramt Lankwitz)
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Bürgeramt Lankwitz
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Bürgeramt Marzahner Promenade (Bürgeramt Marzahner Promenade)
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Bürgeramt Marzahner Promenade
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E-Mail: buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de
Fax: (030) 90293-2555
Telefon Festnetz: (030) 115
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Bürgeramt Rathaus Mitte (Bürgeramt Rathaus Mitte)
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Bürgeramt Rathaus Mitte
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Bürgeramt Rathaus Tiergarten (Bürgeramt Rathaus Tiergarten)
Aktuelles
Bürgeramt Rathaus Tiergarten
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Bürgeramt Wedding (Bürgeramt Wedding)
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Bürgeramt Wedding
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Bürgeramt Rathaus Neukölln (Bürgeramt Rathaus Neukölln)
Aktuelles
Bürgeramt Rathaus Neukölln
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Neuköllns Bürgerämter bleiben am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 geschlossen!
Aufgrund der geplanten jährlichen Personalversammlung des Bezirksamtes Neukölln bleiben alle Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52
Blaschkoallee 32
Donaustr. 29
Sonnenallee 107
am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen und auch kein Notdienst möglich sind. Es können auch keine Dokumente abgeholt werden! Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden
Sie unter: http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Beantragung von Reisepässen
Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen
Änderungen zum 1. Januar 2024:
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html
Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Ihr Bürgeramt Neukölln
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Bürgeramt Sonnenallee (Bürgeramt Sonnenallee)
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Bürgeramt Sonnenallee
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Neuköllns Bürgerämter bleiben am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 geschlossen!
Aufgrund der geplanten jährlichen Personalversammlung des Bezirksamtes Neukölln bleiben alle Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52
Blaschkoallee 32
Donaustr. 29
Sonnenallee 107
am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen und auch kein Notdienst möglich sind. Es können auch keine Dokumente abgeholt werden! Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden
Sie unter: http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Beantragung von Reisepässen
Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen
Änderungen zum 1. Januar 2024:
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html
Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Ihr Bürgeramt Neukölln
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Bürgeramt Blaschkoallee (Bürgeramt Blaschkoallee)
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Bürgeramt Blaschkoallee
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Neuköllns Bürgerämter bleiben am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 geschlossen!
Aufgrund der geplanten jährlichen Personalversammlung des Bezirksamtes Neukölln bleiben alle Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52
Blaschkoallee 32
Donaustr. 29
Sonnenallee 107
am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen und auch kein Notdienst möglich sind. Es können auch keine Dokumente abgeholt werden! Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden
Sie unter: http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Beantragung von Reisepässen
Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen
Änderungen zum 1. Januar 2024:
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html
Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Ihr Bürgeramt Neukölln
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Bürgeramt Weißensee (Bürgeramt Weißensee)
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Bürgeramt Weißensee
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Bürgeramt Zwickauer Damm (Bürgeramt Zwickauer Damm)
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Bürgeramt Zwickauer Damm
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Neuköllns Bürgerämter bleiben am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 geschlossen!
Aufgrund der geplanten jährlichen Personalversammlung des Bezirksamtes Neukölln bleiben alle Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52
Blaschkoallee 32
Donaustr. 29
Sonnenallee 107
am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen und auch kein Notdienst möglich sind. Es können auch keine Dokumente abgeholt werden! Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden
Sie unter: http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Beantragung von Reisepässen
Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen
Änderungen zum 1. Januar 2024:
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html
Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.
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https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:
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Bürgeramt Prenzlauer Berg (Bürgeramt Prenzlauer Berg)
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Bürgeramt Prenzlauer Berg
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Bürgeramt Pankow (Bürgeramt Pankow)
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Wohnungsamt Pankow (Wohnungsamt Pankow)
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Wohnungsamt (Wohnungsamt)
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Bürgeramt Karow / Buch (Bürgeramt Karow / Buch)
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Bürgeramt Karow / Buch
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Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg (Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg)
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Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg
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Wohnungsamt (Wohnungsamt)
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Wohnungsamt
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Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten (Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten)
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Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
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Mobiles Bürgeramt (Mobiles Bürgeramt)
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Mobiles Bürgeramt
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Außenstellen an. Bereits beantragte Personaldokumente mit Abholwunsch in einer Außenstelle des Mobilen Bürgeramtes werden im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen), Große-Leege-Str.103, 13055 Berlin ausgehändigt.
Dafür wird ein Termin zur Abholung benötigt.
Abholtermine: https://service.berlin.de/standort/329586/
Tel.:(030) 115
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Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf (Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf)
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Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf
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Wohnungsamt (Wohnungsamt)
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Wohnungsamt
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Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
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Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Bürgeramt Klosterstraße (Bürgeramt Klosterstraße)
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Bürgeramt Klosterstraße
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
Sie können den Antrag online stellen oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post.
- Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Für die schriftliche Antragstellung: Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Der Antrag muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. Schicken Sie den Antrag und die Anlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
- Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. - Ausweisdokumente (in Kopie)
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
- zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
- Meldenachweise (in Kopie)
Meldenachweise von allen Personen, die im Antrag genannt sind
- zum Beispiel eine Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde (in Kopie) oder Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
- Partnerschaftserklärung
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. - Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde - Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
- Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss - Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie)
Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche - Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie)
- Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie)
Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums - Falls Sie Ausländer/in sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
Formulare
Voraussetzungen
- Wohnberechtigungsschein-Abfrage
Ob Sie einen Anspruch auf einen WBS haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen. - Einhaltung der Einkommensgrenzen
Welchen WBS Sie erhalten, ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. - Maximale Größe der Sozial-Wohnung
Grundsätzliche Regelung: Je ein Wohnraum pro Person.
- Beispiel: Einem Ehepaar mit drei Kindern steht maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu.
- Einzelpersonen dürfen bis zu 50 qm in Eineinhalb- oder 2-Zimmer-Wohnungen bewohnen.
- Zusätzlicher Wohnraum ist im Einzelfall möglich bei besonderen persönlichen/beruflichen Bedürfnissen oder Härtefällen (zum Beispiel eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen).
- Für Personen ab 65 Jahren gilt: Bei Freigabe einer 3-Zimmer-Wohnung in Berlin, erhalten Sie einen WBS für eine 2-Zimmer-Wohnung.
- Liegt eine berufliche Notwendigkeit vor, ist ein separater Wohnraum möglich zur Sicherung der Existenz.
- Anerkennung für einen WBS mit besonderem Wohnbedarf
Es gibt Sozial-Wohnungen, die nur an WBS-Inhaber/innen mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Ein besonderer Wohnbedarf kann anerkannt werden, wenn der/die Wohnungssuchende seit mindestens einem Jahr in Berlin gemeldet ist und eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Es liegen unzureichende Wohnverhältnisse bei Haushalten mit Kindern vor: Bei 2 Personen gibt es nur 1 Wohnraum / bei 3 Personen gibt es nur 2 Wohnräume / bei 4-5 Personen nur 3 Wohnräume / bei 6 und mehr Personen gibt es nur 4 Wohnräume.
- Schwerbehinderung: Ihr Grad der Behinderung beträgt 50 oder mehr und es liegten ungeeignete Wohnverhältnisse vor.
- Unterbringung in Notunterkünften: Personen, die in sozialen Einrichtungen (zum Beispiel in Frauenhäusern oder Zufluchtswohnungen) untergebracht sind.
- Personen über 65 Jahre, die eine unterbelegte Mietwohnung aufgeben (mehr Zimmer als Haushaltsangehörige).
- Unverschuldeter Wohnungsverlust: Personen, die unverschuldet ihre Mietwohnung räumen müssen (zum Beipsiel wegen eines bauordnungsrechtlichen Verbots oder zum Ende eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses).
- Leistungsempfänger/innen nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, im Alter oder bei Erwerbsminderung): Personen, die vom JobCenter/Sozialamt eine Aufforderung zum Umzug in eine "angemessene Wohnung" erhalten haben.
- Staatsangehörigkeit
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder
- Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und haben eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
Ausnahmen können Sie mit der zuständigen Behörde klären. - Längerer Aufenthalt in Berlin
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend (mind. 11 Monate) in Berlin aufhalten und in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Wohnberechtigungsschein