Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge
Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.
Beschreibung
Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.
Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:
- alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
- die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
- das Behördenzentrum in Augsburg;
- das Ankunftszentrum in München;
- die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim.
Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.
Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.
Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.
Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof
Online-Dienst
Meldeformular für Flüchtende aus der Ukraine
Beschreibung
Online erledigen
- Meldeformular für Flüchtende aus der UkraineHier können sich angekommene Flüchtende aus der Ukraine mit Wohnsitz im Landkreis Hof einfach und schnell registrieren. Das Formular ist in deutscher, englischer, ukrainischer und russischer Sprache verfügbar.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Hof (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de
De-Mail: info@landkreis-hof.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=71331434409Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71331434409Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 57-0
Fax: +49 9281 58-340
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Hof am 19.04.2024
Stichwörter
Ukraine