Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge

    Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.

    Beschreibung

    Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.

    Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:

    • alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
    • die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
    • das Behördenzentrum in Augsburg;
    • das Ankunftszentrum in München;
    • die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim.

    Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.

    Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.

    Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.

    Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Online-Dienst

    Selbstmeldungen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

    ID: L100042_77157.-102560

    Beschreibung

    Falls Sie sich im Landkreis Fürstenfeldbruck aufhalten, füllen sie bitte das nachfolgende Formular aus. Dies erleichtert dem Landratsamt Fürstenfeldbruck die Kontaktaufnahme mit Ihnen. Die Ausländerbehörde klärt dann mit Ihnen, welche Hilfe Sie benötigen.

    Online erledigen

    • Selbstmeldungen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
      Falls Sie sich im Landkreis Fürstenfeldbruck aufhalten, füllen sie bitte das nachfolgende Formular aus. Dies erleichtert dem Landratsamt Fürstenfeldbruck die Kontaktaufnahme mit Ihnen. Die Ausländerbehörde klärt dann mit Ihnen, welche Hilfe Sie benötigen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Str. 32

    82256 Fürstenfeldbruck

    Postfachadresse

    Postfach 1461

    82244 Fürstenfeldbruck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ffb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52553671406Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52553671406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8141 519-0

    Fax: +49 8141 519-450

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ukraine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English