Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge

    Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.

    Beschreibung

    Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.

    Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:

    • alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
    • die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
    • das Behördenzentrum in Augsburg;
    • das Ankunftszentrum in München;
    • die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim.

    Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.

    Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.

    Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.

    Hinweise für Eichstätt: Ergänzung: Landratsamt Eichstätt

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine

    ID: L100042_144247.-141963

    Beschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können (§ 24 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

    Online erledigen

    • Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine

      Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können (§ 24 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Eichstätt - SG 51 - Ausländerwesen, Staatsangehörigkeit (Standort 1) (LRA EI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gundekarstraße 3

    85072 Eichstätt

    Postanschrift

    Gundekarstraße 3

    85072 Eichstätt

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderwesen@lra-ei.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196849244855Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 70-0

    Fax: +49 8421 70-1305

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Eichstätt - SG 51 - Ausländerwesen, Staatsangehörigkeit (Standort 2) (LRA EI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 16

    85101 Lenting

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 16

    85101 Lenting

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderwesen@lra-ei.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196849244855Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 70-0

    Fax: +49 8421 70-1306

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Eichstätt: Ergänzung: Landratsamt Eichstätt

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Eichstätt am 28.11.2024

    Stichwörter

    Ukraine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English