Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
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Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Online-Dienste
Zuschuss bei Inkontinenz
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- Zuschuss bei InkontinenzDa ein durch Inkontinenz bedingter vermehrter Restmüllanfall durch Windeln usw. aufgrund der Verwiegung zu einer erhöhten Müllgebühr führen kann, hat der Kreistag beschlossen, inkontinenten Personen unter bestimmten Voraussetzungen, einen freiwilligen Zuschuss zu gewähren. Sie können den Antrag online übermitteln.
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Zuschuss für Baby-Mehrwegwindeln: Beantragung
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- Zuschuss für Baby-Mehrwegwindeln: BeantragungWenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschussantrag ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.
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Zuschussantrag für Komposter
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- Zuschussantrag für KomposterDer Landkreis bezuschusst die Anschaffung eines Komposters aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück mit 60% des Kaufpreises (maximal 60,00 €). Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst.
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Ansprechpartner
Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 54 - Abfallwirtschaft (LRA AB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63736 Aschaffenburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7020651676511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-7422
Fax: +49 6021 394-901
Gemeinde Mainaschaff
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 10-12
63814 Mainaschaff
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro:
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgermeister-Sprechstunde:
Do 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Terminvereinbarung unter Tel. 06021/705-11
Kontakt
E-Mail: gde@mainaschaff.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18663736632Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 705-0
Fax: +49 6021 705-50
Internet
Voraussetzungen
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.
Fristen
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.
Kosten
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 12.03.2024