Sozialpass und Familienpass; Beantragung
Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.
Beschreibung
Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.
Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach
Landkreispass Landkreis Miesbach
Welche Vorteile hat der Landkreispass?
Der Landkreispass ermöglicht den Erwerb eines Monatstickets zum deutlich reduzierten Preis.
Wer bekommt ihn?
Personen, die folgende Leistungen erhalten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Darüber hinaus können Personen die IsarCard S nutzen, die sich sozial oder ökologisch in einem Freiwilligenjahr engagieren.
Wie wird der Landkreis-Pass und die IsarCard S zum Fahrschein?
IsarCard S + Landkreis-Pass + Lichtbildausweis = MVV-Ticket
Benötigte Unterlagen für den Landkreispass:
Für den Landkreispass Miesbach muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte legen Sie hierzu einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und den letzten Leistungsbescheid bzw. einen Nachweis vor, der Ihr freiwilliges Jahr dokumentiert.
Was kostet der Landkreispass und wie lange ist er gültig?
Ihnen entstehen für den Landkreispass Miesbach keine Kosten. Er ist in der Regel maximal 12 Monate gültig.
Welche Daten werden bei der Beantragung des Landkreispasses Miesbach erhoben?
Sie erhalten ein Hinweisblatt zum Datenschutz. Mit der Aushändigung des Landkreispasses Miesbach werden Ausweisnummer, der Grund der Ausstellung, die Gültigkeit, der Name, das Geburtsdatum sowie Ihre Adresse gespeichert.
Online-Dienst
Antrag auf den Landkreispass Landkreis Miesbach
Beschreibung
Sie können den Landkreispass Miesbach online beantragen. Bitte legen Sie hierzu einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und den letzten Leistungsbescheid bzw. einen Nachweis vor, der Ihr freiwilliges Jahr dokumentiert.
Online erledigen
- Antrag auf den Landkreispass Landkreis Miesbach
Sie können den Landkreispass Miesbach online beantragen. Bitte legen Sie hierzu einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und den letzten Leistungsbescheid bzw. einen Nachweis vor, der Ihr freiwilliges Jahr dokumentiert.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Miesbach (LRA MB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 303
83711 Miesbach
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach
Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar
Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8025 704-0
Fax: +49 8025 704-77040
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.11.2024
Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miesbach am 07.05.2024
Stichwörter
Erlangenpass, Kultursozialticket, Landkreispass, Landkreis Pass, Landkreis-Pass, Nürnberg-Pass, Pass für Familien, Pass für Geringverdiener, SozCard, Sozialticket, SozPass