Seniorenpass Erteilung / Familienpass / Pass für Geringverdiener Erteilung

    Sozialpass und Familienpass; Beantragung

    Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.

    Beschreibung

    Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.

    Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Als Inhaber des Rosenheim-Passes können Sie eine vergünstigte „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ (Sozialticket) im Monatstarif kaufen. Mit der „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

    Online-Dienst

    Rosenheim-Pass

    ID: L100042_207872.-175926

    Beschreibung

    Als Inhaber des Rosenheim-Passes können Sie eine vergünstigte „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ (Sozialticket) im Monatstarif kaufen. Mit der „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.rosenheim.de

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    • Rosenheim-Pass

      Als Inhaber des Rosenheim-Passes können Sie eine vergünstigte „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ (Sozialticket) im Monatstarif kaufen. Mit der „IsarCard S“ bzw. „Monatskarte S“ können Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

      Weitere Informationen finden Sie unter www.rosenheim.de

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    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - IV/50 - Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenbachstr. 8

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@rosenheim.de

    De-Mail: sozialamt@rosenheim.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/421102330189Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-1461

    Fax: +49 8031 365-2019

    Internet

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Nähere Infos erhalten Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.11.2024

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 13.02.2025

    Stichwörter

    Erlangenpass, Kultursozialticket, Landkreispass, Landkreis Pass, Landkreis-Pass, Nürnberg-Pass, Pass für Familien, Pass für Geringverdiener, SozCard, Sozialticket, SozPass

    Sprachversion

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