Steuererklärung; Elektronische Übermittlung
Beschreibung
Für Steuerpflichtige bietet die elektronische Steuererklärung viele Vorteile. Für Unternehmer und Arbeitgeber besteht die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen) elektronisch zu übermitteln. Für Kapitalerträge auszahlende Stellen besteht die gesetzliche Verpflichtung, Kapitalertragsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die Übermittlung von Steuererklärungen an die Finanzämter.
Mein ELSTER ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.
Zudem sind auf dem Markt diverse kommerzielle und freie Steuerprogramme verfügbar.
Bei der Vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich um ein Serviceangebot der Finanzverwaltung, mit dem interessierte Bürger zu ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeicherte Daten elektronisch abrufen und in die Einkommensteuererklärung übernehmen können. Für den Abruf können auch Dritte (z. B. Ehegatten, Steuerberater) berechtigt werden.
Für die Nutzer von ELSTER ergeben sich klare Vorteile:
- Übernahme von Daten aus dem Vorjahr
- Steuerberechnung
- Anzeige der Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten
- Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen)
- Plausibilitätsprüfung bei Erstellung und Übermittlung
- Unterstützung für sehbehinderte Anwender
Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. Die ELSTER-Leistungen werden in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur erbracht.
ELSTER bietet die authentifizierte Übermittlung mit Hilfe eines elektronischen Zertifikats. Das Zertifikat stellt eine eindeutige Identifizierung sicher. Es kann kostenlos über ELSTER beantragt werden.
Online-Dienst
ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Online erledigen
- ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Finanzamt Nürnberg-Nord (FA N N)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90340 Nürnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen entnehmen Sie bitte der öffiziellen Internetseite des Finanzamtes Nürnberg-Nord unter https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46665640221Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 3998-0
Internet
Finanzamt Nürnberg-Süd (FA N S)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90339 Nürnberg
Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80221194221Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 248-0
Internet
Zentralfinanzamt Nürnberg (ZFA N)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Thomas-Mann-Str. 50
90471 Nürnberg
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Sonstiges: https://www.zentralfinanzamt-nuernberg.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 911 5393-0
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 150 Abgabenordnung (AO)Form und Inhalt der Steuererklärungen
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Steuer