Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.
Beschreibung
In Kindertagesreinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, oder sie bieten eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre). Daneben bestehen Sonderformen, z.B. Tagesstätten in Verbindung mit Schulen und heilpädagogische Tagesstätten der Erziehungshilfe, Tagesheime.
Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren (bzw. den Elternbeitrag) einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder eine Ferienmaßnahme nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
An die Stelle der Eltern tritt ggf. derjenige Elternteil, mit dem das Kind zusammenlebt.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
In der Gebührenstelle werden Anträge auf Gebührenbefreiung in städtischen Kindertageseinrichtungen bzw. Anträge auf Beitragsübernahme von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft bearbeitet. Gleichzeitig erfolgt in der Gebührenstelle die komplette Abwicklung der Kindertagespflege. Das umfasst sowohl die Auszahlung der finanziellen Zuwendungen an die Kindertagespflegepersonen als auch die Erhebung der Elternbeiträge sowie ggf. deren Übernahme.
Online-Dienst
Übernahme von Kosten für die Kindertagesbetreuung beantragen
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Übernahme von Kosten für die Kindertagesbetreuung beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Übernahme von Kosten für die Kindertagesbetreuung beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Gebührenstelle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gebuehrenstelle@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4956540197512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2452
Fax: +49 9131 86-2952
Internet
erforderliche Unterlagen
- Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Nachweis über die Höhe Ihres Nettoverdienstes der letzten 12 Monate und/oder
- aktueller Bescheid über Gewährung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und/oder
- Nachweise anderer Einkünfte (z. B. Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Rente, Miet- und Pachteinnahmen usw.
- Nachweis über die Höhe Ihrer Kaltmiete und eine detaillierte Betriebskostenaufschlüsselung (vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung oder eine Kopie Ihres Mietvertrages) oder
- Nachweis über die Höhe der Belastungen für Eigenheim (z. B. Schuldzinsen, Grundsteuer, Kaminkehrergebühren, Kanal-/Abwassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Gebäudeversicherung) oder
- aktuellen Bescheid der Wohngeldstelle über Wohngeld bzw. Lastenzuschuss
- ggf. Nachweise über Versicherungsbeiträge - aus den Unterlagen müssen die Höhe des Versicherungsbeitrags und der Zahlungsmodus (monatlich, ¼jährlich, ½jährlich oder jährlich) und die Art der Versicherung (Hausrat-, Unfall-, Privathaftpflicht-, Arbeitsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, zusätzliche private Krankenversicherung) ersichtlich sein
- ggf. Nachweis über die Beiträge zu einer Riester-Rente
- ggf. Nachweise über bestehende Ratenzahlungsverpflichtungen - aus den Unterlagen müssen der Grund der Ratenzahlung (z. B. Auto- oder Möbelkauf, Renovierungskosten, Mietrückstände), die monatliche Ratenhöhe und die Laufzeit der Ratenzahlungsverpflichtung ersichtlich sein
- ggf. Nachweise über sonstige finanzielle Belastungen (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, Unterhaltszahlungen)
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
- Sozialleistungsbescheide (SGB II, SGB XII, AsylbLG, Kinderzuschlag, Wohngeld)
Alternativ: sonstige Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Renten, BaföG, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Familiengeld), Nachweise über Aufwendungen für die Unterkunft (Miete, Hauslasten)
Voraussetzungen
Ob die Kosten in voller Höhe übernommen oder bezuschusst werden, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Eine Übernahme der Kosten ist jedoch immer möglich, wenn Eltern oder Kind:
- Leistungen des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II-Leistungen),
- Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Alternativ ist eine Kostenbefreiung ganz oder teilweise möglich, soweit das Familieneinkommen unterhalb der Einkommensgrenzen nach § 85 Abs. 2 SGB XII liegt. Die Einkommensgrenze wird individuell nach Anzahl der Familienmitglieder ermittelt.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, ist dessen Einkommen maßgeblich.
Rechtsgrundlage(n)
- § 90 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- §§ 22 bis 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG)
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Es muss ein entsprechender Antrag beim Jugendamt gestellt werden. Dieser muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben von der Tageseinrichtung bestätigt werden.
Sollten die Kosten übernommen werden, erfolgt die Überweisung des Beitrags auf das Konto der Tageseinrichtung.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Antragstellung bei der Gebührenstelle des Stadtjugendamtes Erlangen:
Beim Bezug von
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
besteht ein Anspruch auf Gebührenübernahme/-erlass ohne weitere Einkommensüberprüfung.
Soweit keine der o.g. Sozialleistungen bezogen werden, aber das Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, wird im Rahmen einer Berechnung nach § 85 Abs. 2 SGB XII ermittelt, ob ein Anspruch auf Gebührenübernahme/-erlass ganz oder möglicherweise teilweise besteht.
Der ausgefüllte Antrag mit den zutreffenden Unterlagen (Sozialleistungsbescheid oder entsprechende Einkommensnachweise) ist abzugeben in der Gebührenstelle des Stadtjugendamtes Erlangen:
Gebührenstelle Kindertageseinrichtungen
Stadt Erlangen
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Über die Bewilligung bzw. Ablehnung des Antrags erhält der Antragsteller einen Bescheid.
Fristen
Der Antrag ist vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflegestelle, oder der Anmeldung für eine Ferienmaßnahme zu stellen bzw. umgehend sobald die Voraussetzungen für eine Übernahme vorliegen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Falls sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse während der Kostenübernahme oder Bezuschussung ändern, ist dies dem Jugendamt umgehend mitzuteilen. Es erfolgt dann eine Neuberechnung. Falsche oder unvollständige Angaben sowie das Versäumnis der Mitteilung von Änderungen können zu einer Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen führen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 22.04.2024
Stichwörter
Beitragsübernahme, Elternbeitrag, Elternbeiträge, Essenskosten, Fahrtkosten, Fahrtkostenabrechnung, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Gebührenbefreiung, Kindertagespflege, KiTa-Gebühren, Teilnahmebeitrag, Übernahme Kita-Beitrag, Übernahme von Beiträgen, Übernahme von Teilnahmebeiträgen