Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung

    Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung

    Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

    Beschreibung

    In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

    Im Freistaat Bayern gelten Grünflächen, Parkanlagen, Friedhöfe, Sportplätze und sonstige Außenanlagen, Straßenbäume und Alleen sowie Bäume in der freien Landschaft nicht als gärtnerisch genutzte Grundflächen.

    Dieses Verbot gilt nicht

    • für Bäume in Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (Flächen im Erwerbsgartenbau, Hausgärten, Kleingartenanlagen und Streuobstwiesen gelten in Bayern als gärtnerisch genutzte Grundflächen),
    • für schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung von Bäumen (z. B. üblicher Heckenschnitt, Entfernung von Totholz oder beschädigten Ästen, so genannter Sommerschnitt von Obstbäumen),
    • für Maßnahmen, die behördlich angeordnet sind,
    • für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
      • behördlich durchgeführt werden,
      • behördlich zugelassen sind oder
      • der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,
    • bei zulässigen Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt wird,
    • für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft.

    Befreiungen von diesem Verbot sind gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG möglich und können bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

      Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

      Online-Dienst

      Beantragung einer naturschutzrechtliche Befreiung

      ID: L100042_127664.-127677

      Beschreibung

      Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Ansprechpartner

      Stadt Fürth - Naturschutz

      Adresse

      Hausanschrift

      Schwabacher Straße 170

      90763 Fürth

      Postfachadresse

      Postfach

      90744 Fürth

      Öffnungszeiten


      und nach Vereinbarung

      Kontakt

      E-Mail: oa@fuerth.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3408090725523Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 911 974-1497

      Fax: +49 911 974-1463

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Voraussetzungen

      • Es muss ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegen oder
      • das Verbot würde zu einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall führen und
      • die Abweichung muss mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege sein.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Sie müssen die Befreiung bei der zuständigen unternen Naturschutzbehörde beantragen.

      Fristen

      kein

      Kosten

      keine

      Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

      Die Kosten und Gebühren betragen 125 Euro.

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023

      Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

      Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 12.09.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English