Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer VerlängerungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig.  Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (form00398)

    ID: L100042_53569.-110060

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Bus, einen Mietwagen, einen PKW mit Linien und Ausflugsverkehr oder einen Krankenwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis.

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    Sprache

    Deutsch

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    Führerschein zur Personenbeförderung / Fahrgastbeförderung (form00398)

    ID: L100042_132002.-110060

    Beschreibung

    Sie können den Führerschein zur Personenbeförderung / Fahrgastbeförderung im Bürgerservice-Portal des Landratsamtes Starnberg online beantragen.

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olympiastr. 10

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69998110407Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69998110407Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Starnberg (LRA STA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandbadstr. 2

    82319 Starnberg

    Postanschrift

    82317 Starnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: info@lra-starnberg.de

    De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85997998431Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148

    Fax: +49 8151 148-11160

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:

      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • deutscher Kartenführerschein
      • bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
      • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
      • wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)

    Voraussetzungen

    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
    • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.10.2023

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderungsschein, Führerschein verlängern, FzF, Personen befördern, Personenbeförderung, Personenbeförderungsschein, P-Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English