Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung

    Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferien-Zielreisen gelten Sonderbestimmungen. Hier bedarf es gegebenenfalls zusätzlich einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

    Beschreibung

    Als Fahrzeugführer benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie

    • in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern oder
    • Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich ist.

    Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, gilt dies jedoch nur für das Führen von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 PBefG. Im Übrigen ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Kraftfahrzeuge bei Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 nicht erforderlich.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist im Übrigen nicht erforderlich für

    • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an den Fahrzeugführer.

    Sie ist bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

    Sie kann für höchstens fünf Jahre erteilt werden und bedarf dann der Verlängerung.

    Als Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird von der Fahrerlaubnisbehörde ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung ausgestellt. Dieser ist bei der Fahrgastbeförderung neben dem EU-Kartenführerschein mitzuführen.

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth

    Online-Dienst

    Fahrgastführerschein zur Personenbeförderung

    ID: L100042_69705.-97628

    Beschreibung

    Dieser Online-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Antragsarten (Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ersatz) vorab elektronisch an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln

    Online erledigen

    • Fahrgastführerschein zur Personenbeförderung
      Dieser Online-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Antragsarten (Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ersatz) vorab elektronisch an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bayreuth - Fachbereich 25 - Verkehrswesen (LRA BT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markgrafenallee 5

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-bt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/622623108939Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 728-0

    Fax: +49 921 728-880

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:

      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • deutscher EU-Kartenführerschein
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
      • Gutachten zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)
      • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
      • bei Fahrerlaubnis für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
      • falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen oder den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Nachweis der Fachkunde - bis auf Weiteres nicht zur Antragstellung vorzulegen (s. hierzu Hinweis unter Voraussetzungen)

    Voraussetzungen

    • Besitz des (deutschen) EU-Kartenführerscheins
      (Sollten Sie noch im Besitz eines alten Papierführerscheins oder eines ausländischen EU-/EWR-Kartenführerscheins sein, müssen Sie diesen ggf. gleichzeitig umtauschen.)
    • Besitz einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat  seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) bzw. entsprechender Besitz einer solchen Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen oder den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Nachweis der Fachkunde
      (Hinweis: Da die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde und die zuständigen Stellen derzeit noch nicht bestimmt sind, ist ein entsprechender Fachkundenachweis aktuell (bundesweit) noch nicht möglich. Für Bayern wurden daher Übergangsregelungen getroffen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), in der Regel Ersterteilung: 43,90 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bayreuth am 14.03.2024

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderungsschein, FzF, Personen befördern, Personenbeförderung, Personenbeförderungsschein, P-Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English