Förderung für gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen BewilligungOnline erledigen

    Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus

    Die Einrichtung gebundener Ganztagsangebote für Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027 gefördert.

    Beschreibung

    Zweck

    Es werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen gewährt, die in der Priorität 1 des Programms Bayern ESF+ 2021 bis 2027 – Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa – vorgesehen sind.

    Gegenstand

    Gegenstand der Förderung sind die über das Halbtagsangebot hinausgehenden Elemente des gebundenen Ganztagsangebots, insbesondere die damit verbundene zusätzliche sozialpädagogische Betreuung und Begleitung.

    Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die im vollzeitschulpflichtigen Alter als Quereinsteiger in das bayerische Bildungssystem eintreten, können Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen eingerichtet werden. Für einen Teil dieser Klassen soll ein gebundenes Ganztagsangebot gefördert werden, das die bestehende Förderung durch die Deutschklasse ergänzt und durch eine den speziellen Anforderungen der Zielgruppe entsprechende Förderung insbesondere die durch den Migrationshintergrund bedingten Nachteile ausgleicht. So wird ein begabungsgerechter Einstieg der Kinder in das bayerische Bildungssystem ermöglicht, der Wechsel an die deutschsprachigen Regelklassen beschleunigt und die Entfaltung des Bildungs- und Ausbildungspotentials frühzeitig unterstützt.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind die Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig aus Mitteln des ESF+ sind die dem geförderten Projekt konkret zuordenbaren und notwendigen Personal und Sachausgaben des Projektträgers abzüglich projektbezogener Einnahmen.

    Art und Höhe

    Die Förderung beträgt maximal 30.000,00 EUR je Schuljahr und wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

    Online-Dienst

    Europäischer Sozialfonds Bavaria 2021

    ID: L100042_68383

    Beschreibung

    Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027 kann online beantragt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestütstraße 10

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/149637269634Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Projektkonzept
    • Teilnehmendenliste
    • Vergabedokumentation

      nur beizufügen bei Kooperationspartner

    • Kooperationsvertrag

      nur beizufügen bei Kooperationspartner

    • Berechnungsblatt - Dokument zum Antrag auf Förderung (Anlage zu Kostenposition 1.3) inkl. Zuweisung/Abordnung oder Arbeitsvertrag der eingesetzten Kraft

      nur beizufügen bei Eigenpersonal

    • Bestätigung der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
    • Qualifikationsnachweis der eingesetzten Kraft
    • Teilnehmendenfragebögen (s. Formulare)

    Voraussetzungen

    • Der Maßnahmenzeitraum reicht jeweils vom 1. September des Jahres, in dem die Maßnahme beginnt, bis zum 31. August des Folgejahres.
    • Das gebundene Ganztagsangebot muss vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigt worden sein. Zudem muss eine Genehmigung des zuständigen Staatlichen Schulamtes vorliegen.
    • Am Ganztagsangebot für Deutschklassen können Schülerinnen und Schüler entsprechend der Zielgruppe mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern teilnehmen.
    • Zur Bildung einer Klasse sind mindestens 13 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Eine Unterschreitung der Schülermindestzahl am maßgeblichen Stichtag (1. Oktober des jeweiligen Schuljahres) ist nicht förderschädlich, wenn das zuständige Staatliche Schulamt eine Unterschreitung zulässt.
    • Das gebundene Ganztagsangebot umfasst über das für Deutschklassen in Halbtagsform vorgesehene Angebot hinaus ein Bildungsangebot im Umfang von mindestens 12 Lehrerwochenstunden, das durch Lehrkräfte erbracht wird.
    • Eine sozialpädagogische Betreuung im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots für Deutschklassen ist zu gewährleisten. Für die sozialpädagogische Betreuung ist ein Mindestumfang von 15 Unterrichtseinheiten pro Schulwoche zu gewährleisten. Für die o. g. sozialpädagogische Betreuung kann der Schulaufwandsträger eigenes Personal oder entsprechend geeignetes Personal eines Dritten („Kooperationspartner“) einsetzen.
    • Die Abdeckung des erweiterten Personalaufwands für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebotes kann durch zusätzliche externe Kräfte eines Dritten („Kooperationspartner“) oder einer Kommune erfolgen.
    • Es muss ein arbeitsmarktpolitisches, sozialpolitisches oder regionales Erfordernis vorliegen. Das Vorliegen dieses Erfordernisses ist durch eine Stellungnahme des örtlich zuständigen staatlichen Schulamts zu belegen. Bei staatlichen Schulen ist diese Voraussetzung mit der Beteiligung des Staatlichen Schulamts an der Einrichtung der Klassen als erfüllt anzusehen. Eine Förderung ist für Projekte ausgeschlossen, die von anderer Stelle Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) oder aus anderen EU-Programmen erhalten (Mehrfachförderung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter ausgefüllt und elektronisch über das EDV-System „ESF Bavaria 2021“ (s. Online-Verfahren) einzureichen.

    Die erforderlichen Anlagen sind im EDV-System „ESF Bavaria 2021“ hochzuladen.

    Der Zuwendungsempfänger hat die einschlägigen Hinweise und Leitlinien zur Förderung zu beachten. Sie sind unter folgenden Link erhältlich: https://www.esf.bayern.de/esf-foerderung/foerderaktion/fp2021-2027/gebundenesganztagsangebotfuerdeutschklassen.php (Förderaktion 5: Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen).

    Zum Monitoring der Förderung sind statistische Daten und Informationen über das Projekt und über die Teilnehmenden in der Datenbank ESF-Bavaria 2021 zu erfassen und dem Zuwendungsgeber bzw. dem von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellen.

    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, erfolgt gemäß Artikel 91 Abs. 3 Verordnung (EU) 2021/1060 die Auszahlung der Fördermittel nach dem Erstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass nur die tatsächlich getätigten Ausgaben erstattet werden können, welche durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen sind, soweit nicht gemäß Nr. 1.5.2 ein pauschaler Ansatz vorgesehen ist. Die Auszahlungen werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises vorgenommen.

    Für die Auszahlungen ist die Regierung von Niederbayern (Sg. Z3) zuständig.

    Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) trifft die grundsätzliche Festlegung einer Förderung und legt die Höhe der Fördersumme fest.

    Fristen

    Förderanträge sind grundsätzlich bis 4 Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen; bei Projekten, für die der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt gilt, bis 31. Oktober.

    Verwendungsnachweise sind bis 31. Januar des Jahres, das auf den Bewilligungszeitraum folgt, einzureichen.

    Stichtag für die Feststellung der Teilnehmerzahl ist der 1. Oktober des Jahres, in dem der Bewilligungszeitraum beginnt.

    Bearbeitungsdauer

    Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen rechnen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Projektträger ist verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch die Europäische Union deutlich sichtbar hinzuweisen (Informations- und Publizitätsmaßnahmen). Es wird auf die verpflichtenden Bestimmungen des Leitfadens Publizitätspflichten verwiesen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 03.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English