Heilkundeausübung; Anzeige
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Beschreibung
Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:
- Anästhesietechnische Assistent/-in
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Hebamme
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Heilpraktiker/in
- Logopäde, Logopädin
- Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
- Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
- Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
- Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
- Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
- Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
- Operationstechnische Assistent/-in
- Orthoptist/-in
- Pflegefachmann/-frau
- Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
- Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in
Zu Beginn der Berufsausübung ist
- die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
- die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
gemeldet werden.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Landratsamt Coburg
Online-Dienst
An-/Abmeldung Heilberufe
Beschreibung
Online erledigen
- An-/Abmeldung HeilberufeSie haben hier die Möglichkeit, Ihre Tätigkeit im Bereich Heilberufe dem Gesundheitsamt online zu melden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Coburg - FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA CO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2354
96412 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/281297764767Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 514-0
Fax: +49 9561 514-1099
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung
- Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
- geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.
Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.
Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.
Fristen
Kosten
Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 03.04.2024
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Landratsamt Coburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Coburg am 19.04.2024
Stichwörter
Abmeldung Heilberufe, Anmeldung Heilberufe, Heilkunde, Heilpraktiker, Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger, Masseur, Medizinisch-technischer Assistent, Pflegefachmann, Physiotherapeut