Heilkundeausübung; Anzeige
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Beschreibung
Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:
- Anästhesietechnische Assistent/-in
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Hebamme
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Heilpraktiker/in
- Logopäde, Logopädin
- Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
- Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
- Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
- Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
- Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
- Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
- Operationstechnische Assistent/-in
- Orthoptist/-in
- Pflegefachmann/-frau
- Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
- Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in
Zu Beginn der Berufsausübung ist
- die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
- die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
gemeldet werden.
Hinweise für Cham: Ergänzung: Landratsamt Cham
Online-Dienst
Hebammenversorgung - Meldebogen für freiberufliche Hebammen
Beschreibung
Online erledigen
- Hebammenversorgung - Meldebogen für freiberufliche HebammenAn-, Ab- oder Ummeldung für freiberufliche Hebammen im Landkreis Cham können online übermittelt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1432
93404 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/149407815790Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 78-0
Fax: +49 9971 78-399
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung
- Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
- geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.
Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.
Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.
Fristen
Kosten
Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 03.04.2024
Hinweise für Cham: Ergänzung: Landratsamt Cham
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Cham am 08.05.2024
Stichwörter
Abmeldung Heilberufe, Anmeldung Heilberufe, Heilkunde, Heilpraktiker, Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger, Masseur, Medizinisch-technischer Assistent, Pflegefachmann, Physiotherapeut