abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige

    Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

    Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zeigen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an. Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen Sie zusätzliche Unterlagen Ihrer Anzeige beifügen.

    Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt und Ihre Angaben haben sich wesentlich geändert, so müssen Sie die Anzeige erneut erstatten. 

    Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

    Online-Dienst

    Abfallwirtschaftliche Tätigkeit - Anzeige nach § 53 KrWG

    ID: L100042_58012

    Beschreibung

    Sie können eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach § 53 KrWG online anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 26

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Hospitalstraße 26

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: betriebsamt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228651620511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-570

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
      • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
      • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
      • ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
      • Wenn Sie von der Erlaubnispflicht beim Umgang mit gefährlichen Abfällen befreit sind: Ihr Entsorgungsfachbetriebezertifikat bzw. Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt)
      • einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
      • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen oder wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit ändern, zeigen Sie dies bei der zuständigen Behörde an. Reichen Sie auch die erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Behörde sendet Ihnen eine Bestätigung Ihrer Anzeige zu und kann Ihre Tätigkeit

    • von Bedingungen abhängig machen,
    • und/oder sie zeitlich befristen,
    • oder mit Auflagen versehen oder
    • sie vollständig untersagen.

    Fristen

    Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    Kosten

    • wenn Maßnahmen nach § 53 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 3 KrWG geboten sind: 150 bis 3.000 EUR
    • sonst: 25 bis 100 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English