Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von aktiven Medizinprodukten
Beschreibung
Jedes Medizinprodukt muss durch den Hersteller vor dem Inverkehrbringen in der UDI-Datenbank der europäischen Kommission registriert werden. Diese Produktregistrierung soll zukünftig über die europäische Medizinproduktedatenbank EUDAMED abgewickelt werden. Zu diesem Zweck ist eines der sechs geplanten EUDAMED-Module für die einmalige Produktkennung (Unique Device Identification, UDI) und Produktregistrierung vorgesehen.
Da dieses Modul aktuell noch nicht funktionsfähig ist, hat das Bundesministeriums für Gesundheit in einer Bekanntmachung den Übergangszeitraum bis zur vollen Funktionsfähigkeit von EUDAMED für die Produktregistrierung folgendermaßen geregelt:
Die Registrierung von Produkten, die der Verordnung (EU) 2017/745 entsprechen sowie von Systemen und Behandlungseinheiten erfolgt gemäß § 96 Absatz 1 MPDG über das Deutsche Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem (DMIDS).
Online-Dienst
Deutsches Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS)
Beschreibung
Das Informationssystem über Medizinprodukte ermöglicht die Erfassung, Bearbeitung und Online-Übermittlung von Anzeigen und Anträgen durch Anzeigepflichtige/Antragsteller, Sponsoren, Ethik-Kommissionen, benannten Stellen und zuständige Behörden.
Für den Zugang zum Informationssystem wird eine individuelle Zugangsberechtigung benötigt. Diese muss beantragt werden.
Online erledigen
- Deutsches Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS)
Das Informationssystem über Medizinprodukte ermöglicht die Erfassung, Bearbeitung und Online-Übermittlung von Anzeigen und Anträgen durch Anzeigepflichtige/Antragsteller, Sponsoren, Ethik-Kommissionen, benannten Stellen und zuständige Behörden.
Für den Zugang zum Informationssystem wird eine individuelle Zugangsberechtigung benötigt. Diese muss beantragt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: gewerbeaufsichtsamt@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0558619356102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1799
Verfahrensablauf
Das Deutsche Medizinprodukte-Informations-und Datenbanksystem (DMIDS) ist in verschiedene Einzelbereiche unterteilt. Für die Anzeigen von Medizinprodukten (Übergangsvorschrift nach § 96 MPDG mit Verweis auf § 25 MPG) steht jeweils ein eigener Bereich zur Verfügung. Jeder Bereich besteht aus drei Komponenten:
- Neue Anzeige
- In Bearbeitung
- Datenbestand
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
- Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der BehördenInformationen der Bayerischen Gewerbeaufsicht
- Medical Devices - EUDAMED
- Anzeigen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika
- Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsichtsamt
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 02.12.2024