Taxigenehmigung; Beantragung
Sie benötigen eine Taxigenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Taxen befördern möchten.
Beschreibung
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre.
Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten:
- Betriebspflicht
Sie müssen den Betrieb aufrechterhalten, wenn erforderlich auch bei Nacht. - Beförderungspflicht
Sie dürfen Fahrten (auch kurze) nur ablehnen, wenn der Fahrerin oder dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist. Das ist beispielsweise bei stark alkoholisierten Personen der Fall. - Tarifpflicht
Innerhalb des für Sie geltenden Pflichtfahrgebietes richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich verordneten Beförderungsentgelten. Pflichtfahrgebiet ist üblicherweise der Stadt- oder Landkreis des Betriebssitzes.
Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben. Es gelten folgende Bestimmungen:
- Das Auto muss mit einem Dachzeichen ausgestattet sein.
- Sie haben an der Heckscheibe Ihres Taxis ein gelbes Ordnungsnummernschild anzubringen; die Ordnungsnummer vergibt die Genehmigungsbehörde.
- Die Farbgebung für Taxen (hellelfenbein) ist in Bayern vorgeschrieben, § 26 BOKraft.
- Im Wageninneren müssen Sie an gut sichtbarer Stelle die Unternehmeranschrift anbringen.
- Der Fahrpreisanzeiger muss für die Fahrgäste sichtbar den Fahrpreis anzeigen.
Taxen dürfen an den dafür vorgesehenen Taxiständen stehen und von Fahrgästen angefordert werden, und zwar auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers.
Online-Dienste
Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis
Beschreibung
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- Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von InklusionstaxisUm Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die Verfügbarkeit von entsprechenden Taxis zu erhöhen, gewährt der Landkreis München Taxiunternehmen einen Zuschuss bei der Anschaffung oder beim Umbau ihres Taxis.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Mietwagengenehmigungen oder Taxikonzessionen beantragen
Beschreibung
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- Mietwagengenehmigungen oder Taxikonzessionen beantragenWenn Sie entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördern möchten (Taxi, Mietwagen), benötigen Sie eine Genehmigung. Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Taxikonzession - Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen
Beschreibung
Sie können den Antrag auf vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen online stellen. Er ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Genehmigungsbehörde vor der geplanten Einstellung des Taxenfahrdienstes Kenntnis vom Sachverhalt erhält (z. B. bei Urlaub oder Fahrzeugverkauf). Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Betrieb weiterzuführen (Ausnahme: Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, z. B. Krankheit, Totalschaden).
Online erledigen
- Taxikonzession - Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen
Sie können den Antrag auf vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen online stellen. Er ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Genehmigungsbehörde vor der geplanten Einstellung des Taxenfahrdienstes Kenntnis vom Sachverhalt erhält (z. B. bei Urlaub oder Fahrzeugverkauf). Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Betrieb weiterzuführen (Ausnahme: Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, z. B. Krankheit, Totalschaden).
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Verstöße bei Taxi und Mietwagen anzeigen
Beschreibung
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- Verstöße bei Taxi und Mietwagen anzeigenAnzeige oder Aussage zu Verstößen bei Taxi und Mietwagen online einreichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LRA GAP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Poststelle@LRA-GAP.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69998110407Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69998110407Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8821 751-1
Internet
Landratsamt München (LRA M)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 07 51
81507 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93442507417Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 6221-0
Fax: +49 89 6221-2278
Internet
erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen für die Taxigenehmigung erforderlich:
- Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z. B.:
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
- Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
- bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate):
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung:
- von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben und
- für sich selbst, wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
- Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250 Euro nachweisen.
- Nachweis der fachlichen Eignung:
- Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder
- Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen oder
- Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr)
- wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregiester
- Nachweise der fachlichen Eignung
- Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
- Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z. B.:
Voraussetzungen
- Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein.
- Das Unternehmen muss sicher sein. Es dürfen zum Beispiel keine Rückstände an Steuern oder Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen und die Fahrzeughaltung muss einwandfrei sein.
- Das Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein.
- Die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragenen geschäftlichen Standorte des Unternehmens müssen im Inland sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Taxigenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Je nach Angebot können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.
Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:
- Gemeinden
- Gewerbeaufsichtsbehörden
- der Industrie- und Handelskammer
- den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Üblicherweise entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle das innerhalb der ersten drei Monate in einem schriftlichen Zwischenbescheid angekündigt hat.
Kosten
Rahmengebühr für die Genehmigung: 100,00 - 1.465 EUR
Für Standardfälle beträgt sie
- für das erste Fahrzeug: 150,00 EUR
- für jedes weitere Fahrzeug: EUR 40,00 EUR
Für die Genehmigungsbehörde sind diese Beträge nicht bindend.
Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.
Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2023