Abfallerzeugernummer; Beantragung
Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Eine eigene Abfallerzeugernummer wird auch benötigt für die Eintragung in den sog. Übernahmeschein, wenn die betreffenden Abfälle durch einen Einsammler mittels Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden (maximal 20 t pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel).
Wenn Sie mehrere Firmenstandorte haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer. Im Fall einer Umfirmierung bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn es sich um einen reinen Namens- oder Formwechsel ohne Änderung der rechtlichen Identität handelt.
Die Regelung gilt nicht für private Haushaltungen.
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Online-Dienst
Abfallerzeugernummer: Antrag auf Erteilung
Beschreibung
Online erledigen
- Abfallerzeugernummer: Antrag auf ErteilungSie können das Antragsformular zur Erteilung einer Abfallerzeugernummer online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 51 - Natur- und Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht (LRA AB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63736 Aschaffenburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6970318345511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-7111
Fax: +49 6021 394-905
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
- gewerbliche Tätigkeit
- Entsorgung von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall im Jahr
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Abfallerzeugernummer bei der Behörde, die für den Anfallort des Abfalls zuständig ist, beantragen.
Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 10.05.2024