Abfallerzeugernummer; Beantragung
Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Eine eigene Abfallerzeugernummer wird auch benötigt für die Eintragung in den sog. Übernahmeschein, wenn die betreffenden Abfälle durch einen Einsammler mittels Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden (maximal 20 t pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel).
Wenn Sie mehrere Firmenstandorte haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer. Im Fall einer Umfirmierung bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn es sich um einen reinen Namens- oder Formwechsel ohne Änderung der rechtlichen Identität handelt.
Die Regelung gilt nicht für private Haushaltungen.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Landratsamt Ansbach
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer AbfallerzeugernummerDie Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Die Erteilung einer Abfallerzeugernummer können Sie hier beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 32 - Gewerbe-, Jagd-, Abfallrecht (LRA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
E-Mail: gewerberecht@landratsamt-ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/018213228194Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 468-3200
Fax: +49 981 468-3019
Internet
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
- gewerbliche Tätigkeit
- Entsorgung von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall im Jahr
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Abfallerzeugernummer bei der Behörde, die für den Anfallort des Abfalls zuständig ist, beantragen.
Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Landratsamt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Ansbach am 22.04.2024