Abfallerzeugernummer; Beantragung
Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Eine eigene Abfallerzeugernummer wird auch benötigt für die Eintragung in den sog. Übernahmeschein, wenn die betreffenden Abfälle durch einen Einsammler mittels Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden (maximal 20 t pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel).
Wenn Sie mehrere Firmenstandorte haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer. Im Fall einer Umfirmierung bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn es sich um einen reinen Namens- oder Formwechsel ohne Änderung der rechtlichen Identität handelt.
Die Regelung gilt nicht für private Haushaltungen.
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienst
Erteilung einer Abfallerzeugernummer
Beschreibung
Online erledigen
- Erteilung einer AbfallerzeugernummerWenn gefährliche Abfälle zur Beseitigung und/oder Verwertung anfallen und die jährliche Gesamtabfallmenge aller gefährlichen Abfälle mindestens 2 Tonnen beträgt, benötigen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nachweispflichtige Abfallerzeuger eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung zu beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)
Adresse
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82244 Fürstenfeldbruck
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Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Internet
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
- gewerbliche Tätigkeit
- Entsorgung von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall im Jahr
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Abfallerzeugernummer bei der Behörde, die für den Anfallort des Abfalls zuständig ist, beantragen.
Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 03.07.2024