Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Brunnenbohrung; Anzeige

    Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Unter anderem ist die Errichtung eines Brunnens anzuzeigen.

    Soweit eine Brunnenbohrfirma mit der Niederbringung des Brunnens beauftragt wird, obliegt dieser die Anzeigepflicht.

    Wird ein Brunnen ohne vorherige Anzeige errichtet, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeldrahmen bis zu 5.000 Euro vorgesehen ist. Darüber hinaus kann es in solchen Fällen unter bestimmten Umständen auch notwendig werden, den Brunnen wieder fachgerecht zurückzubauen.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienste

    Anzeige eines Gartenbrunnens

    ID: L100042_138253.-95849

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie die Bohranzeige gem. Art. 30 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) für einen Gartenbrunnen online übermitteln.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

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    • Anzeige eines Gartenbrunnens

      Mit diesem Online-Antrag können Sie die Bohranzeige gem. Art. 30 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) für einen Gartenbrunnen online übermitteln.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bohrung anzeigen (als Organisation)

    ID: L100042_129085.-95849

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bohrung anzeigen (als Organisation).

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    • Bohrung anzeigen (als Organisation)

      Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bohrung anzeigen (als Organisation).

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    Deutsch

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    Meldung der entnommenen Jahreswassermenge für einen erlaubnispflichtigen Brunnen

    ID: L100042_201714.-95849

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Formular können Sie die entnommenen Jahreswassermenge für einen erlaubnispflichtigen Brunnen melden.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Gewässerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gewaesserschutz@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1821320438507Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2467

    Fax: +49 9131 86-2956

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

      • Übersichtsplan mit Markierung des Vorhabensstandortes 
      • Detaillageplan mit Eintragung des Vorhabensstandortes
      • Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds
      • Maßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und Din 4023
      • Bescheid des Wasserversorgers über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
      • ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
      • ggf. Zertifizierung nach DVGW W 120 der Bohrfirma bei erstmaliger Anzeige
      • ggf. Erklärung der beauftragten Bohrfirma

    Voraussetzungen

    Sie beabsichtigen einen Brunnen zu bohren, aus dem Sie Wasser entnehmen möchten.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Bitte beachten Sie die Antrags- und Anzeigenformulare unter „Formulare“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Anzeige bei der zuständigen unteren Wasserbehörde einreichen (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

    Im Rahmen der Anzeige wird von der zuständigen Behörde insbesondere unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes geprüft, ob bzw. gegebenenfalls unter welchen Einschränkungen die Niederbringung des Brunnens am vorgesehenen Standort möglich ist. Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchgeführt werden muss. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von  der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt. Sollte innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Anzeige die zuständige Behörde die Errichtung des Brunnens nicht untersagen, kann dieser in der angezeigten Form ausgeführt werden, wenn die geplante Nutzung erlaubnisfrei ist.

    Das Bohrunternehmen muss nach Abschluss der Bohrarbeiten ohne weitere Aufforderung die Bohrdokumentation vorlegen. Das sind:

    • Brunnenausbauplan mit Schichtenverzeichnis und Bohrprofil,
    • Einmessung der Brunnenoberkante auf NN (Normal Null)
    • Lageplan mit dem genauen Brunnenstandort sowie
    • Pumpversuchsdiagramm (Ruhewasserspiegel/Absenkung des Wasserspiegels bei Pumpenvolllast) in 2-facher Ausfertigung

    Fristen

    Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor geplantem Beginn der Arbeiten erfolgen.

    Kosten

    Gebühren für die Prüfung einer Anzeige: 25,00 bis 1.000,00 EUR

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Im Stadtgebiet Erlangen werden für die Prüfung einer Anzeige eines Gartenbrunnens Kosten in Höhe von aktuell 50 Euro erhoben (vgl. Tarif-Nr. 8.IV.0/1.6 des Kostenverzeichnisses).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) müssen alle Bohrungen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (siehe unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Wenn das Grundstück in den Ortsteilen Eltersdorf, Frauenaurach, Hüttendorf, Neuses, Kriegenbrunn oder Tennenlohe liegt, ist zusätzlich beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe, Äußere Brucker Straße 33, Erlangen, eine Befreiung vom Benutzungszwang zu beantragen. Für den Ortsteil Dechsendorf ist eine Befreiung durch den Zweckverband der Seebachgruppe, Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.01.2025

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 16.02.2024

    Stichwörter

    Bohrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English