Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

    Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.

    Beschreibung

    Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.

    Wohnungssuchende können sich zudem bestätigen lassen, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung"

    ID: L100042_128038.-128184

    Beschreibung

    Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angeordert werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Erlangen-Höchstadt (LRA ERH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nägelsbachstr. 1

    91052 Erlangen

    Postfachadresse

    Postfach 2520

    91013 Erlangen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34442570404Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34442570404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 803-0

    Fax: +49 9131 803-491000

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die zuständige Stelle hat dem Verfügungsberechtigten/Vermieter schriftlich zu bestätigen, von welchem Zeitpunkt an die Wohnung nicht mehr als gefördert gilt. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses können auch Mieter und Wohnungssuchende eine solche Bestätigung anfordern.

    Die zuständige Stelle hat einem Wohnungssuchenden auf dessen Verlangen schriftlich zu bestätigen, ob die Wohnung die er benutzen will, eine neu geschaffene öffentlich geförderte Wohnung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    5 bis 20 EUR je Wohnung (Tarif-Nr. 2.I.2/15 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English