Bebauungsplan AuskunftOnline erledigen

    Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft

    Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

    Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
    • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
    • zur zulässigen Dachform.

    Dem Bebauungsplan ist insbesondere eine Begründung beizufügen. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

    Im Flächennutzungsplan stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann jeder den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan einsehen sowie über den Inhalt Auskunft verlangen.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienste

    Bebauungspläne (Geo-Informationsdienst)

    ID: L100042_87048.-104630

    Beschreibung

    Die Stadt Coburg gibt im Rahmen eines Geo-Informationsdienstes Auskunft über den Inhalt und Geltungsbereich von Bebauungsplänen im Stadtgebiet.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Flächennutzungsplan der Stadt Coburg

    ID: L100042_142430.-104630

    Beschreibung

    Über das Geoportal der Stadt Coburg können Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan der Stadt Coburg nehmen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steingasse 18

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Kontakt

    E-Mail: stadtbauamt@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/277293592857Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1611

    Fax: +49 9561 89-61611

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Geltende Bebauungspläne und wirksame Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Landesportal und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies verpflichtend. 

    Sie können auch Auskunft über Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne bei der Gemeinde beantragen. Wenn Sie näheres zu Bauleitplänen im Bereich eines Grundstückes wissen wollen, sollten Sie Angaben zu dem betroffenen Grundstück machen können (z. B. Gemarkung, Flurnummer oder Anschrift).

    Auf die Einsichtnahme in den Bebauungsplan und die Auskunftserteilung durch die Gemeinde besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geltend gemacht werden; einschlägig ist die Leistungsklage.

    Kosten

    Im Internet sind die Bauleitpläne kostenfrei einzusehen. Die Einsicht vor Ort bei der Gemeinde ist ebenfalls kostenlos.

    Auszüge aus dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan können als Druck oder digital ggf. kostenpflichtig über die Gemeinde bezogen werden.

    Weitere Informationen

    • Bauleitpläne Bayern

      Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 06.12.2023

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English