Bebauungsplan Auskunft / Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft

    Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

    Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
    • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
    • zur zulässigen Dachform.

    Dem Bebauungsplan ist insbesondere eine Begründung beizufügen. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

    Im Flächennutzungsplan stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann jeder den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan einsehen sowie über den Inhalt Auskunft verlangen.

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Online-Dienste

    Bebauungsplan

    ID: L100042_137810.-136805

    Beschreibung

    Hier finden Sie eine Übersicht der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Straubing.

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    • Bebauungsplan
      Hier finden Sie eine Übersicht der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Straubing.

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    Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Straubing

    ID: L100042_137811.-136805

    Beschreibung

    Informationen des Stadtplanungsamtes zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan

    Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Straubing wurde am 13.07.2006 im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Straubing bekannt gemacht und damit rechtswirksam. Seitdem wurden bereits mehrere, räumlich begrenzte Änderungs- und Ergänzungsverfahren und Berichtigungen durchgeführt. Deshalb wird neben dem rechtwirksamen FNP auch die Fortschreibung zur Ansicht angeboten.

    Das tagesaktuell gültige Planwerk sowie dessen Begründung und die jeweiligen zusammenfassenden Erklärungen hierzu können im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden. Hier erhalten Sie auch entsprechende fachliche Auskünfte zu den Planinhalten. Bitte beachten Sie außerdem, dass für etwaige fehlerhafte Abbildungen und Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann. Alleinige Rechtsgrundlage sind die originalen Planurkunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung.

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    • Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Straubing

      Informationen des Stadtplanungsamtes zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan

      Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Straubing wurde am 13.07.2006 im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Straubing bekannt gemacht und damit rechtswirksam. Seitdem wurden bereits mehrere, räumlich begrenzte Änderungs- und Ergänzungsverfahren und Berichtigungen durchgeführt. Deshalb wird neben dem rechtwirksamen FNP auch die Fortschreibung zur Ansicht angeboten.

      Das tagesaktuell gültige Planwerk sowie dessen Begründung und die jeweiligen zusammenfassenden Erklärungen hierzu können im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden. Hier erhalten Sie auch entsprechende fachliche Auskünfte zu den Planinhalten. Bitte beachten Sie außerdem, dass für etwaige fehlerhafte Abbildungen und Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann. Alleinige Rechtsgrundlage sind die originalen Planurkunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung.

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    Ansprechpartner

    Stadt Straubing - Stadtentwicklung und Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Theresienplatz 2

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 0352

    94303 Straubing

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadtplanungsamt@straubing.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6764535941521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 944-60414

    Fax: +49 9421 944-60250

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Geltende Bebauungspläne und wirksame Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Landesportal und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies verpflichtend. 

    Sie können auch Auskunft über Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne bei der Gemeinde beantragen. Wenn Sie näheres zu Bauleitplänen im Bereich eines Grundstückes wissen wollen, sollten Sie Angaben zu dem betroffenen Grundstück machen können (z. B. Gemarkung, Flurnummer oder Anschrift).

    Auf die Einsichtnahme in den Bebauungsplan und die Auskunftserteilung durch die Gemeinde besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geltend gemacht werden; einschlägig ist die Leistungsklage.

    Kosten

    Im Internet sind die Bauleitpläne kostenfrei einzusehen. Die Einsicht vor Ort bei der Gemeinde ist ebenfalls kostenlos.

    Auszüge aus dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan können als Druck oder digital ggf. kostenpflichtig über die Gemeinde bezogen werden.

    Weitere Informationen

    • Bauleitpläne Bayern

      Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 22.11.2024

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Fachlich freigegeben durch Stadt Straubing am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English