Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung

    Sie müssen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, anzeigen.

    Beschreibung

    Die Versammlungsstättenverordnung sieht die Möglichkeit der vorübergehenden Verwendung von Räumen, die eigentlich nicht dafür gedacht und genehmigt sind, für die Durchführung von Veranstaltungen vor.

    Sollen Veranstaltungen vor mehr als 200 Besuchern in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsraum genehmigt sind und die nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprechen, so ist das der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Räume bereits als Versammlungsstätte genehmigt sind und die Genehmigung die Art der Veranstaltung einschließt. 

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienst

    Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

    ID: L100042_147869.-144668

    Beschreibung

    Sie können die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV) online anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: stadt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90220424387Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Fax: +49 981 51-303

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Ansbach - Amt für Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6734094743514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-5924

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die ggf. einzureichenden Unterlagen können je nach Art und Größe der Veranstaltung und dem Veranstaltungsort differieren.

      Dies sollte rechtzeitig vorher mit der vor Ort zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.

    Voraussetzungen

    Die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern ist anzuzeigen, wenn

    • die Räume nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprechen und
    • eine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsraum, die die Art der beabsichtigten Veranstaltung einschließt, nicht vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige mit den ggf. erforderlichen Unterlagen ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Im Rahmen des Anzeigeverfahrens prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die Veranstaltung wie vorgesehen durchgeführt werden kann. Sie bestätigt dem Betreiber oder Veranstalter den Eingang der Anzeige und teilt ihm mit, ob sie beabsichtigt, Maßnahmen für die Sicherheit zu treffen.

    Fristen

    Eine generelle, bayernweit vorgegebene Frist gibt es für diese Art der Anzeige nicht. Dies sollte aber rechtzeitig vorher mit der vor Ort zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.

    Kosten

    Die Bestätigung des Eingangs der Anzeige ist kostenfrei.

    Die etwaige Anordnung von Maßnahmen für die Sicherheit ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 06.02.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English