Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme / Tierhaltung Änderungsanzeige Entgegennahme

    Nutztierhaltung; Anzeige

    Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.

    Beschreibung

    Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.

    Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.

    Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienste

    Bienenhaltung anzeigen

    ID: L100042_196622.-116432

    Beschreibung

    Mit Hilfe dieses Online-Antrags können Sie nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung die Haltung von Bienen anzeigen.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

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    • Bienenhaltung anzeigen

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    Erteilung einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit beantragen

    ID: L100042_201583.-116432

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Formular können Sie die Erteilung einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit ganz einfach online beantragen.

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    • Erteilung einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit beantragen

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    Kontaktformular - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

    ID: L100042_133566.-116432

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Kontaktformular können Sie ganz bequem eine Nachricht an das Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz schicken.

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    • Kontaktformular - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

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    Nutztierhaltung anzeigen

    ID: L100042_126832.-116432

    Beschreibung

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    • Nutztierhaltung anzeigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Nägelsbachstraße 40

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91051 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Unsere Abteilungen haben unterschiedliche Kontakt & Öffnungszeiten:

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/995192739635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1725

    Fax: +49 9131 86-1726

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie halten eine der oben genannten Tierarten.

    Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

    Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.

    Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.

    Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 21.11.2024

    Stichwörter

    Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English