Nutztierhaltung; Anzeige
Beschreibung
Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.
Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienste
Bienenhaltung anzeigen
Beschreibung
Mit Hilfe dieses Online-Antrags können Sie nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung die Haltung von Bienen anzeigen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
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- Bienenhaltung anzeigen
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Vertrauensniveau
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Erteilung einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit beantragen
Beschreibung
Mit diesem Online-Formular können Sie die Erteilung einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit ganz einfach online beantragen.
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- Erteilung einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit beantragen
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Kontaktformular - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Beschreibung
Mit diesem Online-Kontaktformular können Sie ganz bequem eine Nachricht an das Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz schicken.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Kontaktformular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.
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- Kontaktformular - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
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Nutztierhaltung anzeigen
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- Nutztierhaltung anzeigen
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Unsere Abteilungen haben unterschiedliche Kontakt & Öffnungszeiten:
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/995192739635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-1725
Fax: +49 9131 86-1726
Voraussetzungen
Sie halten eine der oben genannten Tierarten.
Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- § 26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.
Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.
Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 21.11.2024
Stichwörter
Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige