Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme / Tierhaltung Änderungsanzeige Entgegennahme

    Nutztierhaltung; Anzeige

    Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.

    Beschreibung

    Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.

    Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.

    Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Online-Dienst

    Anzeige und Registrierung einer Tierhaltung

    ID: L100042_135697.-135015

    Beschreibung

    Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden. Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen. Die Anzeige kann online erfolgen.

    Online erledigen

    • Anzeige und Registrierung einer Tierhaltung

      Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden. Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen. Die Anzeige kann online erfolgen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Bayreuth - Veterinäramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Wächter-Straße 37

    95447 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 10 10 52

    95410 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: Veterinaeramt@stadt.bayreuth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7720997957483Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 150-4066

    Fax: +49 921 150-4141

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie halten eine der oben genannten Tierarten.

    Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

    Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.

    Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.

    Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 03.07.2024

    Stichwörter

    Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English