Nutztierhaltung; Anzeige
Beschreibung
Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.
Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.
Hinweise für Dingolfing-Landau: Ergänzung: Landratsamt Dingolfing-Landau
Online-Dienste
Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Bienen
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung BienenSie können die Haltung von Bienen online anmelden.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Fische
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung FischeSie können die Haltung von Fischen online anmelden.
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Gatterwild
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung GatterwildSie können die Haltung von Gatterwild online anmelden.
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Geflügel
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung GeflügelSie können die Haltung von Geflügel online anmelden.
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Kaninchen
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung KaninchenSie können die Haltung von Kaninchen online anmelden.
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Pferde / Esel
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Pferde / EselSie können die Haltung von Pferden oder Eseln online anmelden.
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Rinder
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung RinderSie können die Haltung von Rindern online anmelden.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Schafe
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung SchafeSie können die Haltung von Schafen online anmelden.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Schweine
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung SchweineSie können die Haltung von Schweinen online anmelden.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Ziegen
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung ZiegenSie können die Haltung von Ziegen online anmelden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung Ziervögel
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- Veterinärwesen - Anmeldung Tierhaltung ZiervögelSie können die Haltung von Ziervögeln online anmelden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Dingolfing-Landau - Tierschutz, Tierarzneimittel (LRA DGF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
84125 Dingolfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1166987135507Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8731 87-0
Fax: +49 8731 87-100
Voraussetzungen
Sie halten eine der oben genannten Tierarten.
Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- § 26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.
Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.
Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024
Hinweise für Dingolfing-Landau: Ergänzung: Landratsamt Dingolfing-Landau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dingolfing-Landau am 04.01.2024
Stichwörter
Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige