Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme / Tierhaltung Änderungsanzeige Entgegennahme

    Nutztierhaltung; Anzeige

    Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.

    Beschreibung

    Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.

    Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.

    Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim

    Online-Dienste

    Anzeige einer Bienenhaltung

    ID: L100042_73903.-99652

    Beschreibung

    Sie können die Anzeige einer Bienenhaltung nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung online übermitteln.

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    Anzeige einer Geflügelhaltung

    ID: L100042_73904.-99652

    Beschreibung

    Sie können die Anzeige einer Geflügelhaltung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Geflügelpest-Verordnung und § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung online übermitteln.

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    • Anzeige einer Geflügelhaltung
      Sie können die Anzeige einer Geflügelhaltung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Geflügelpest-Verordnung und § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung online übermitteln.

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    Anzeige einer Nutztierhaltung

    ID: L100042_73977.-99652

    Beschreibung

    Sie können die Nutztierhaltung gemäß § 26 und § 45 Viehverkehrs-Verordnung online anzeigen.

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    Anzeige einer Schweinehaltung

    ID: L100042_73905.-99652

    Beschreibung

    Sie können die Schweinehaltung online anzeigen.

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    Aquakultur-Antrag

    ID: L100042_73906.-99652

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Genehmigung oder Registrierung im Rahmen des Vollzugs der Fischseuchenverordnung online übermitteln.

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    • Aquakultur-Antrag
      Sie können einen Antrag auf Genehmigung oder Registrierung im Rahmen des Vollzugs der Fischseuchenverordnung online übermitteln.

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    Kontaktformular Staatliches Veterinäramt Landratsamt Rosenheim

    ID: L100042_73907.-99652

    Beschreibung

    Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Formlose Kontaktanfrage an das Staatliche Veterinäramt vom Landratsamt Rosenheim zu schicken.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 63 - Staatliches Veterinäramt (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Klafferer 3

    83043 Bad Aibling

    Postanschrift

    Am Klafferer 3

    83043 Bad Aibling

    Öffnungszeiten

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5620918930414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8061 49783-0

    Fax: +49 8061 49783-22

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie halten eine der oben genannten Tierarten.

    Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

    Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.

    Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.

    Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rosenheim am 21.05.2024

    Stichwörter

    Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige

    Sprachversion

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