Nutztierhaltung; Anzeige
Beschreibung
Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.
Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Online-Dienste
Anzeige einer Bienenhaltung
Beschreibung
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- Anzeige einer BienenhaltungSie können die Anzeige einer Bienenhaltung nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Anzeige einer Geflügelhaltung
Beschreibung
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- Anzeige einer GeflügelhaltungSie können die Anzeige einer Geflügelhaltung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Geflügelpest-Verordnung und § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Anzeige einer Nutztierhaltung
Beschreibung
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- Anzeige einer NutztierhaltungSie können die Nutztierhaltung gemäß § 26 und § 45 Viehverkehrs-Verordnung online anzeigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Anzeige einer Schweinehaltung
Beschreibung
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- Anzeige einer SchweinehaltungSie können die Schweinehaltung online anzeigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Aquakultur-Antrag
Beschreibung
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- Aquakultur-AntragSie können einen Antrag auf Genehmigung oder Registrierung im Rahmen des Vollzugs der Fischseuchenverordnung online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kontaktformular Staatliches Veterinäramt Landratsamt Rosenheim
Beschreibung
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- Kontaktformular Staatliches Veterinäramt Landratsamt RosenheimHier haben Sie die Möglichkeit, eine Formlose Kontaktanfrage an das Staatliche Veterinäramt vom Landratsamt Rosenheim zu schicken.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 63 - Staatliches Veterinäramt (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Klafferer 3
83043 Bad Aibling
Öffnungszeiten
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5620918930414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8061 49783-0
Fax: +49 8061 49783-22
Voraussetzungen
Sie halten eine der oben genannten Tierarten.
Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- § 26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.
Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.
Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rosenheim am 21.05.2024
Stichwörter
Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige