Nutztierhaltung; Anzeige
Beschreibung
Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.
Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Änderungsanzeige nach § 26 Viehverkehrsverordnung
Beschreibung
Mit dieser Änderungsanzeige können Sie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eine Tierhaltung abmelden und Angaben zur zukünftigen Verwendung der Stallanlagen machen.
Sie können diese Meldung für folgende Haltungsformen abgeben:
- Schweinehaltung
- Rinderhaltung
- Geflügelhaltung
- Einhuferhaltung
- Schafhaltung
- Ziegenhaltung
Online erledigen
- Änderungsanzeige nach § 26 Viehverkehrsverordnung
Mit dieser Änderungsanzeige können Sie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eine Tierhaltung abmelden und Angaben zur zukünftigen Verwendung der Stallanlagen machen.
Sie können diese Meldung für folgende Haltungsformen abgeben:- Schweinehaltung
- Rinderhaltung
- Geflügelhaltung
- Einhuferhaltung
- Schafhaltung
- Ziegenhaltung
Vertrauensniveau
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Anmeldebogen für Bienenvölker
Beschreibung
Online erledigen
- Anmeldebogen für BienenvölkerMit diesem Onlineformular können Sie die Bienenhaltung beim Landratsamt Fürstenfeldbruck digital anzeigen.
Vertrauensniveau
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Bestandsanzeige nach § 26 Viehverkehrsverordnung
Beschreibung
Sie können den Bestand der nachfolgenden Tierhaltungen anzeigen:
- Geflügelhaltung
- Equidenhaltung
- Schaf-und Ziegenhaltung
- Einhuferhaltung
- Schweinehaltung
- Rinderhaltung
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- Bestandsanzeige nach § 26 Viehverkehrsverordnung
Sie können den Bestand der nachfolgenden Tierhaltungen anzeigen:
- Geflügelhaltung
- Equidenhaltung
- Schaf-und Ziegenhaltung
- Einhuferhaltung
- Schweinehaltung
- Rinderhaltung
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Bestandsanzeige nach § 45 Viehverkehrsverordnung
Beschreibung
Mit diesem Formular können Sie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eine Gehegewildhaltung (Damwild, Rotwild) und/oder eine Kamelidenhaltung (Lamas, Alpakas) anzeigen.
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- Bestandsanzeige nach § 45 Viehverkehrsverordnung
Mit diesem Formular können Sie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eine Gehegewildhaltung (Damwild, Rotwild) und/oder eine Kamelidenhaltung (Lamas, Alpakas) anzeigen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ffb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52553671406Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52553671406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-0
Fax: +49 8141 519-450
Internet
Voraussetzungen
Sie halten eine der oben genannten Tierarten.
Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- § 26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.
Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.
Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 01.12.2023
Stichwörter
Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige