Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme / Tierhaltung Änderungsanzeige Entgegennahme

    Nutztierhaltung; Anzeige

    Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.

    Beschreibung

    Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.

    Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.

    Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Online-Dienst

    Anzeige Nutztierhaltung & Bienen

    ID: L100042_144820.-142500

    Beschreibung

    Bestimmte Tierhaltungen wie von Rindern, Schweinen oder Hühnern müssen beim Veterinäramt angezeigt werden. Die Haltung von Bienen unterliegt ebenfalls der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (siehe § 1a Bienenseuchen-Verordnung).

    Online erledigen

    • Anzeige Nutztierhaltung & Bienen
      Bestimmte Tierhaltungen wie von Rindern, Schweinen oder Hühnern müssen beim Veterinäramt angezeigt werden. Die Haltung von Bienen unterliegt ebenfalls der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (siehe § 1a Bienenseuchen-Verordnung).

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt München

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 8

    80331 München

    Postanschrift

    80313 München

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@muenchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88887100385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 115

    Fax: +49 89 233-26458

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie halten eine der oben genannten Tierarten.

    Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

    Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.

    Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.

    Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 06.12.2023

    Stichwörter

    Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English