Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift

    Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

    Beschreibung

    Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.

     

    Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,

    • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
    • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen

    und

    • und Ihr (letzter) Führerschein nicht von der nun zuständigen Fahrererlaubnisbehörde (= für den aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde), sondern einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.

     

    Hinweise für Nürnberger Land: Ergänzung: Landratsamt Nürnberger Land

    Online-Dienst

    Führerscheinstelle - Karteikartenabschrift online beantragen

    ID: L100042_87495.-109358

    Beschreibung

    Dieses Formular bietet Ihnen die Möglichkeit eine Karteikartenabschrift online zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nürnberger Land - SG 34.2 - Fahrerlaubnisbehörde (LRA LAU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldluststr. 1

    91207 Lauf a.d.Pegnitz

    Postanschrift

    91205 Lauf a.d.Pegnitz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@nuernberger-land.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/143968192686Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9123 950-0

    Fax: +49 9123 950-8009

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verfahrensablauf

    Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.

    Dies kann in der Regel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei immer mehr Behörden ist auch eine Online-Beantragung möglich.

    Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden meist insb. folgende Informationen benötigt:

    • Familienname
    • ggf. frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
    • Vorname(n)
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • falls bekannt Führerscheindaten (Erteilungsdatum, Führerscheinnummer)
    • Anschrift und ggf. Faxnummer der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben übersandt.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Hinweise für Nürnberger Land: Ergänzung: Landratsamt Nürnberger Land

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Nürnberger Land am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English