Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift
Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Beschreibung
Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,
- Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
- Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen
und
- und Ihr (letzter) Führerschein nicht von der nun zuständigen Fahrererlaubnisbehörde (= für den aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde), sondern einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.
Hinweise für Amberg-Sulzbach: Ergänzung: Landratsamt Amberg-Sulzbach
Online-Dienst
Beantragung einer Karteikartenabschrift
Beschreibung
Online erledigen
- Beantragung einer KarteikartenabschriftHier können auswärtige Bürgerinnen und Bürger, die Ihren Führerschein im Landkreis Amberg-Sulzbach gemacht haben, eine Karteikartenabschrift für Ihre aktuelle Führerscheinbehörde beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Amberg-Sulzbach - Fahrerlaubniswesen (LRA AS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1754
92207 Amberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@amberg-sulzbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4849644823526Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 39-0
Fax: +49 9621 37605-0
Internet
Verfahrensablauf
Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.
Dies kann in der Regel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei immer mehr Behörden ist auch eine Online-Beantragung möglich.
Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden meist insb. folgende Informationen benötigt:
- Familienname
- ggf. frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- falls bekannt Führerscheindaten (Erteilungsdatum, Führerscheinnummer)
- Anschrift und ggf. Faxnummer der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben übersandt.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Hinweise für Amberg-Sulzbach: Ergänzung: Landratsamt Amberg-Sulzbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Amberg-Sulzbach am 26.01.2024