Förderung für Inklusionsbetriebe Bewilligung

    Inklusionsprojekte; Beantragung einer Förderung durch Inklusionsbetriebe

    Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung.

    Beschreibung

    Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt, vielfältige und adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten.

    Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Bayern sind Inklusionsbetriebe überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen.

    Inklusionsbetriebe unterscheiden sich von Werkstätten für Menschen mit Behinderung darin, dass mit den Betroffenen Ausbildungs- und Arbeitsverträge mit allen sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten geschlossen werden und somit ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht.

    Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und des besonderen Aufwands aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach Maßgabe des SGB IX fördern. Die Förderung in Bayern erfolgt nach der "Richtlinie für die Förderung von Integrationsprojekten".

    Daneben können im Rahmen der einzelfallbezogenen begleitenden Hilfe im Arbeitsleben grundsätzlich auch die Bedürfnisse einzelner schwerbehinderter Beschäftigter berücksichtigt werden. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch kommen in Betracht.

    Online-Dienst

    Leistungen an Inklusionsbetriebe - Online-Antrag

    ID: L100042_76768

    Beschreibung

    Inklusionsbetriebe können Leistungen für betriebswirtschaftliche Beratung, Investitions- oder Personalkosten online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Morellstr. 30

    86159 Augsburg

    Postanschrift

    86135 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.schw@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30109617322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 5709-01

    Fax: +49 821 5709-5000

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bei Gründung, Erweiterung, Modernisierung (Investitionskosten) sind verschiedene Nachweise erforderlich. Das sind beispielsweise:

      • Angebote, Kostenvoranschläge
      • Rechnungen (nur möglich bei erteiltem vorzeitigen Maßnahmebeginn)
      • Bescheid(e) über Leistungen anderer Kostenträger
      • Businessplan, Erweiterungskonzept, Modernisierungskonzept
      • Investitions-, Beschaffungsplan
      • Finanzierungsplan, -nachweis
      • Betriebswirtschaftliches Gutachten
      • Satzung/ Gesellschaftsvertrag
      • Auszug aus dem Handelsregister
      • Lageplan

      Bei Baumaßnahmen zusätzlich

      • Bau- und/oder Raumprogramm, etc.
      • Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid

    Voraussetzungen

      Der Inklusionsbetrieb, für den die Leistung beantragt wird, muss

      • ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen, unternehmensinterner Betrieb oder Abteilung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein, und
      • mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

      Der Anteil der schwerbehinderten Menschen soll in der Regel 50 Prozent nicht übersteigen.

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Fakultatives Widerspruchsverfahren

      Verfahrensablauf

      Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim örtlich zuständigen Inklusionsamt zu stellen.

      Zur Prüfung der Zuständigkeit ist es möglich, dass das ZBFS bei Leistungen für den besonderen Aufwand auch Rehabilitationsträger, beispielsweise die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung, kontaktiert.

      Möglicherweise werden auch andere Stellen außerhalb des ZBFS, z. B. der Integrationsfachdienst, beauftragt, eine Stellungnahme bzw. ein Gutachten zu erstellen.

      Fristen

      Bei einer Leistung für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs, also einer investiven Förderung, muss der Antrag vor der entsprechenden Maßnahme beim Inklusionsamt gestellt werden.

      Bearbeitungsdauer

      Für Ihre Planungen weisen wir darauf hin, dass unser Verwaltungsverfahren zur Gründung eines Inklusionsbetriebes unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Antragstellung mit ein.

      Kosten

      keine

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024

      Stichwörter

      Inklusionsabteilung, Inklusionsprojekt, Inklusionsunternehmen, Integrationsabteilung, Integrationsbetrieb, Integrationsprojekt

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English