Inklusionsprojekte; Beantragung einer Förderung durch Inklusionsbetriebe
Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung.
Beschreibung
Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt, vielfältige und adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten.
Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Bayern sind Inklusionsbetriebe überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen.
Inklusionsbetriebe unterscheiden sich von Werkstätten für Menschen mit Behinderung darin, dass mit den Betroffenen Ausbildungs- und Arbeitsverträge mit allen sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten geschlossen werden und somit ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht.
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und des besonderen Aufwands aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach Maßgabe des SGB IX fördern. Die Förderung in Bayern erfolgt nach der "Richtlinie für die Förderung von Integrationsprojekten".
Daneben können im Rahmen der einzelfallbezogenen begleitenden Hilfe im Arbeitsleben grundsätzlich auch die Bedürfnisse einzelner schwerbehinderter Beschäftigter berücksichtigt werden. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch kommen in Betracht.
Online-Dienst
Leistungen an Inklusionsbetriebe - Online-Antrag
Beschreibung
Online erledigen
- Leistungen an Inklusionsbetriebe - Online-AntragInklusionsbetriebe können Leistungen für betriebswirtschaftliche Beratung, Investitions- oder Personalkosten online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63665171322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 605-1
Fax: +49 921 605-2900
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei Gründung, Erweiterung, Modernisierung (Investitionskosten) sind verschiedene Nachweise erforderlich. Das sind beispielsweise:
- Angebote, Kostenvoranschläge
- Rechnungen (nur möglich bei erteiltem vorzeitigen Maßnahmebeginn)
- Bescheid(e) über Leistungen anderer Kostenträger
- Businessplan, Erweiterungskonzept, Modernisierungskonzept
- Investitions-, Beschaffungsplan
- Finanzierungsplan, -nachweis
- Betriebswirtschaftliches Gutachten
- Satzung/ Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
- Lageplan
Bei Baumaßnahmen zusätzlich
- Bau- und/oder Raumprogramm, etc.
- Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid
Voraussetzungen
Der Inklusionsbetrieb, für den die Leistung beantragt wird, muss
- ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen, unternehmensinterner Betrieb oder Abteilung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein, und
- mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Der Anteil der schwerbehinderten Menschen soll in der Regel 50 Prozent nicht übersteigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim örtlich zuständigen Inklusionsamt zu stellen.
Zur Prüfung der Zuständigkeit ist es möglich, dass das ZBFS bei Leistungen für den besonderen Aufwand auch Rehabilitationsträger, beispielsweise die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung, kontaktiert.
Möglicherweise werden auch andere Stellen außerhalb des ZBFS, z. B. der Integrationsfachdienst, beauftragt, eine Stellungnahme bzw. ein Gutachten zu erstellen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024
Stichwörter
Inklusionsabteilung, Inklusionsprojekt, Inklusionsunternehmen, Integrationsabteilung, Integrationsbetrieb, Integrationsprojekt